Lebenshilfe zu Barrierefreiheitsgesetz: Es bringt verständliche Informationen, die viele nicht verstehen werden.

Im neuen Gesetz sollen Informationen in verständlicher Sprache vorgeschrieben werden. Es ist aber sicherzustellen, dass das Sprachniveau nicht trotzdem viele Menschen ausschließt.

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Noch bis 2. November liegt der Entwurf des neuen Barrierefreiheitsgesetzes (kurz: BaFG) zur Begutachtung vor. Mit dem Gesetzt wird eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 umgesetzt.

Ziel des Gesetzes ist laut Parlamentswebsite die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich innerhalb des EU-Binnenmarktes, indem Produkte und Dienstleistungen, die unter das Gesetz fallen, barrierefrei nutzbar sind.

„Ich freue mich sehr über das neue Gesetz. Denn was nutzen mir die besten Angebote, wenn sie nicht barrierefrei sind. Wir Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf einen Zugang zu allen Produkten und Dienstleistungen. Das steht in der UN-Behindertenrechtskonvention“, erläutert Hanna Kamrat, Vizepräsidentin der Lebenshilfe Österreich, die selbst eine Behinderung hat, wie wichtig das Gesetz ist.

Die vom Barrierefreiheitsgesetz erfassten Produkte und Dienstleistungen sollen künftig so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können, ist in den Erläuterungen zum neuen Barrierefreiheitsgesetz zu lesen. Das soll die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken.

Barrierefreie Informationen

Verständliche Informationen sind eine wichtige Voraussetzung, um Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen. „Es ist daher entscheidend, dass auch Produktinformationen, Gebrauchsanweisungen und sonstige Hinweise in einfacher Sprache verfasst sind“, macht Markus Neuherz, Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich, auf einen oft übersehenen Aspekt umfassender Barrierefreiheit aufmerksam.

„Im aktuellen Gesetzesentwurf ist an 13 verschiedenen Stellen von verständlicher Information die Rede. Aber nur im Zusammenhang mit Bankdienstleistungen ist konkret genannt, was unter ‚verständlich‘ zu verstehen ist. Man geht hier vom Sprachniveau B2 (höhere Mittelstufe) aus. Gleichzeitig wissen wir, dass mehr als 50% der Erwachsenen – mit und ohne Behinderungen – Informationen nur auf einem Sprachniveau verstehen, das niedriger als B2 ist“, kritisiert der Lebenshilfe Generalsekretär die mangelnde Berücksichtigung von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen und darüber hinaus von mehr als der Hälfte der erwachsenen Bevölkerung.

„Es ist deshalb im Entwurf zum Barrierefreiheitsgesetz noch dringend zu definieren, dass Informationen nur dann als ‚verständlich‘ im Sinne des Gesetzes gelten, wenn sie in Sprachniveaus unter B2 zur Verfügung gestellt werden“, richtet Markus Neuherz den Appell der Lebenshilfe an den Gesetzgeber, in diesem Bereich des Gesetzesentwurfs noch nach zu schärfen.

„Wenn ihr Informationen für uns Menschen mit Lernschwierigkeiten so gestaltet, dass wir sie auch gut verstehen, haben nicht nur wir etwas davon, sondern die halbe Bevölkerung und wird euch dankbar sein“, stellt Hanna Kamrat, Lebenshilfe Vizepräsidentin, abschließend den großen Zusatznutzen verständlicher Sprache für viele Bevölkerungsgruppen dar.

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