Lebenshilfe zu UN-Handlungsempfehlungen: Gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern gefordert

Jetzt Reformen für selbstbestimmtes Leben bundesländerübergreifend angehen

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Zu Recht gratuliert das UN-Menschenrechtskomitee in Genf Österreich zum Nationalen Aktionsplan Behinderung als Strategie, die Rechte für Menschen mit Beeinträchtigung zu fördern, äußert sich aber sehr kritisch zum aktuellen Stand der Umsetzung.

Auf einen markanten Schwachpunkt hat die Lebenshilfe Österreich bereits aufmerksam gemacht: Beim Nationalen Aktionsplan Behinderung haben sich die Länder kaum beteiligt. „Wir fordern Bund und Länder auf, sich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stark zu machen und ihre Aktionspläne gemeinsam zu erarbeiten“, betont Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber.

Die Lebenshilfe fordert für Menschen mit Beeinträchtigungen in Österreich eine Bereinigung der Gesetzeslage: einheitliche Regelungen und Rechtsansprüche in allen Bundesländern. Für besonders begrüßenswert hält die Lebenshilfe Österreich die Aufforderung des Komitees, eine österreichweite einheitliche Regelung zur Persönlichen Assistenz zu schaffen, die auch für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung gilt.

Weber zählt drei Kernthemen auf, die von Bund und Ländern vordringlich zu behandeln sind: Selbstbestimmtes Leben im Wohn- und Arbeitsbereich durch gemeindenahe Unterstützungsmodelle und Persönliche Assistenz, inklusive Bildung sowie unterstützte Entscheidungsfindung vor Sachwalterschaft.

Selbstbestimmung beim Wohnen und Arbeiten

Bedauerlicherweise investiert die öffentliche Hand noch immer in traditionelle Formen der Behindertenbegleitung. Die Lebenshilfe Österreich empfiehlt Bund, Ländern und Gemeinden dafür zu sorgen, dass gemeindenahe Dienstleistungsangebote und innovative Unterstützungsmodelle wie die Persönliche Assistenz möglichst rasch aufgebaut werden.

Für den Wohnbereich fordert die Lebenshilfe, stärker in inklusive Angebote als Alternative zu Großeinrichtungen zu investieren. Am Arbeitsmarkt braucht es mehr Unterstützung, Flexibilität und eine höhere Durchlässigkeit, damit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung zwischen Tages- und Werkstättenstrukturen und dem Arbeitsmarkt wechseln können.

„Wenn hier die Zugänge verbessert werden, haben auch Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung die Möglichkeit, stärker an der Gesellschaft teilzuhaben und zu ihrem sozialen und wirtschaftlichen Wachstum beizutragen“, so Weber.

Inklusive Bildung – Reform jetzt angehen

Die Lebenshilfe Österreich teilt die Sorge des Menschenrechtskomitees hinsichtlich der steigenden Anzahl von Sonderschülerinnen und -schüler. „Es kann nicht angehen, dass Kinder und Jugendliche in Sonderschulen unterrichtet werden, weil sie einen höheren Unterstützungsbedarf brauchen. Nur weil die Systemverantwortlichen sich davor scheuen, eine längst fällige Reform anzugehen“, kritisiert Weber.

Die Forderung der Lebenshilfe Österreich nach einem inklusiven Schulsystem von der Pflicht- bis zur Hochschule hat zwar Eingang in den Nationalen Aktionsplan Behinderung gefunden, jedoch die politische Verbindlichkeit fehlt nach wie vor.

Weber: „Für die Umsetzung der inklusiven Schule fehlt uns ein klares Bekenntnis des Unterrichtsministeriums und ein flächendeckendes Entwicklungskonzept.“ Der Stufenplan der Lebenshilfe zur inklusiven Schule sieht eine etappenweise Veränderung des Schulsystems vor. Das beinhaltet unter anderem die Umwandlung von Regel- und Sonderschulen in inklusive Schulen, um Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung den Zugang zu allen Schulstufen und Schultypen zu öffnen.

Unterstützte Entscheidungsfindung vor Sachwalterschaft

Die Lebenshilfe Österreich begrüßt die Empfehlungen des Komitees, dass Österreich stärkere Anstrengungen unternehmen muss, um das System der unterstützten Entscheidungsfindung als Alternative zum Sachwalterschaftsrecht zu verankern. Auch hier weist die Lebenshilfe Österreich darauf hin, den Reformprozess rasch vorwärtszutreiben und dabei Menschen mit Beeinträchtigungen und ihre Interessenvertretungen einzubinden. „Positiv sehen wir den für Oktober angekündigten Start eines Modellprojektes zur unterstützten Entscheidungsfindung vom Justizministerium“, bekräftigt Weber.

Inklusionsbeauftragte auf allen politischen Ebenen

Zur Umsetzung all dieser Vorhaben schlägt die Lebenshilfe Österreich Inklusionsbeauftrage auf allen politischen Ebenen vor. „Behinderung ist eine Querschnittsmaterie und darf sich nicht auf den Sozialbereich beschränken. Wir brauchen Inklusionsbeauftragte auf Bund- und Länderebene, die den Gesamtprozess überwachen und mit politischer Durchsetzungskraft ausgestattet werden, um die Dinge tatsächlich vorwärtszubringen“, so Weber. In allen politischen Prozessen sollen die aktiven Beteiligungsmöglichkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen verbessert und barrierefrei gestaltet werden.

„Wir begrüßen es, dass das Menschenrechtskomitee die Problematik der Zusammenarbeit von Bund und Länder jetzt in aller Deutlichkeit zur Sprache bringt. Die UN-Behindertenrechtskonvention soll auf Bundes- und Länderebene umgesetzt werden – von Bund und Ländern gemeinsam getragen und in einer deutlich schnelleren Gangart als bisher“, schließt Weber.

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