Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung fordern stärkere Beteiligung am Gesetzgebungsprozess
5 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist der Ruf nach gesetzlicher Verankerung von Inklusion auf sämtlichen politischen und gesetzlichen Ebenen lauter denn je.
Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung fehlt die rechtliche Gleichstellung und Teilhabe im gesellschaftlichen Leben, besonders in inklusiver Schulbildung und Inklusion am Arbeitsplatz. Reformen mutig anzupacken wird eine der Kernaufgaben der neuen Regierung sein. Dazu gehört, dass Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in politische Entscheidungen miteinbezogen werden, und zwar auf allen Ebenen, appelliert Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber anlässlich des 3. Dezember, internationaler Tag der Menschen mit Beeinträchtigungen.
Selbstvertreter streben nach starken Veränderungen
Thomas Wagner, Vizepräsident und Sprecher für Menschen mit Lernschwierigkeiten in der Lebenshilfe Österreich, betont die Wichtigkeit der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe: Wir sehen uns als starke Selbstvertretung. Als solche sollen wir bei neuen Gesetzen von Anfang an miteinbezogen werden, fordert Wagner und weiter: Wir Selbstvertreter streben nach starken Veränderungen. Wir wollen mit unseren Fähigkeiten ernstgenommen werden.
Beteiligung am Gesetzgebungsprozess
Die Lebenshilfe Österreich strebt für die nächste Legislaturperiode eine starke Beteiligung von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung am Gesetzgebungsprozess an. Vor allem in den politischen Beiräten auf Bundesländer und Gemeindeebene ist noch viel zu wenig Bewusstsein für die Einbindung von Menschen mit Beeinträchtigungen vorhanden. Dabei wären diese Maßnahmen weitgehend kostenneutral umzusetzen, sie hängen alleine vom Willen der Verantwortlichen ab, so Weber.
Inklusionsstaatssekretariat als Umsetzungsmotor
Um die notwendigen Strukturveränderungen in Richtung inklusive Gesellschaft voranzutreiben, schlägt die Lebenshilfe Österreich die Bestellung eines Staatssekretärs für Inklusion vor. Dies hätte den Vorteil, dass der Inklusionsgedanke in sämtlichen Ministerien seinen Eingang findet und die UN-Behindertenrechtskonvention zügig umgesetzt wird.
Der Ruf nach Veränderung und Reformen wird immer lauter, die Regierung sollte sich mit den sinnvollen Finanzierungen in den Verhandlungen auseinandersetzen und nach der Regierungsbildung entsprechend handeln, schließt Weber.