Lebenshilfe zum internationalen Tag der Menschenrechte: Menschenrecht auf inklusive Arbeit

Lebenshilfe fordert rasche Umsetzung der Beschäftigungsziele des NAP Behinderung

Germain Weber
Lebenshilfe Österreich

„Die Zahl der Beschäftigungslosen mit Behinderung ist in acht Jahren fast fünfmal so stark gestiegen wie die allgemeine Arbeitslosigkeit!“ Diese dramatischen Zahlen aus dem Bericht der Behindertenanwaltschaft unterstreichen, dass Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen in Österreich kaum Chancen haben, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

„Wenn wir die UN-Behindertenrechtskonvention ernst nehmen, ist das Ziel eindeutig: Alle Menschen mit Behinderungen sollen die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen“, betont die Lebenshilfe Österreich anlässlich des bevorstehenden „Internationalen Tag der Menschenrechte“ am 10. Dezember 2014.

„Die derzeitige Beschäftigungssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen steht im extremen Gegensatz zur UN-Behindertenrechtskonvention“, fährt Univ. Prof. Dr. Germain Weber, Lebenshilfe-Präsident, fort. Denn gemäß dieser Konvention steht Menschen mit Beeinträchtigungen seit 2008 ein offener, inklusiver und barrierefrei zugänglicher Arbeitsmarkt zu.

Geregelte Dienstverhältnisse sind aber immer noch die Ausnahme. Rund 20.000 von den geschätzt 50.000 Österreichern und Österreicherinnen mit intellektuellen Beeinträchtigungen arbeiten in Tages- und Beschäftigungsstrukturen der Behindertenorganisationen, allerdings ohne Ansprüche auf Gehalt, Krankenstand, Urlaub oder Alterspension. „Diese Menschen sollen auch wie alle anderen ArbeitnehmerInnen ein Recht auf einen realen Lohn und auf eigene Pension haben“, fasst Weber die Forderungen der Lebenshilfe Österreich zusammen.

„Es ist wichtig, dass auch Menschen mit Beeinträchtigungen einen inklusiven Arbeitsplatz finden, bei dem sie eine Arbeit ausüben können, die ihnen Spaß macht, und sie später dann auch eine Pension erhalten“, unterstreicht der Lebenshilfe-Präsident.

Darüber hinaus braucht es ein umfassendes Maßnahmenpaket, das Mut zur Anstellung von beeinträchtigten Menschen machen soll. Im Sinne inklusiver Arbeit sollen laut Nationalem Aktionsplan Behinderung „Modelle der Durchlässigkeit“ zwischen Behindertenhilfe und erstem Arbeitsmarkt entwickelt werden. Ein wichtiger Schritt dazu war die Ermöglichung der Rückkehr aus Arbeitsversuchen in die Leistungen der Behindertenhilfe, der erhöhten Familienbeihilfe und der Waisenpension. „Das jedoch reicht noch nicht aus!“ betont Weber und fordert finanzielle Anreize für Unternehmen: Sie sollen damit passende maßgeschneiderte Arbeitsplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen schaffen sowie klare Unterstützungsmaßnahmen direkt am Arbeitsplatz.

„Eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt ist wesentlich für Wertschätzung und volle Teilhabe in der Gesellschaft. Voraussetzung dafür ist wiederum eine inklusive Bildung, wodurch soziale Kompetenz bereits von Beginn an vermittelt wird, um so den Weg für alle Menschen mit Beeinträchtigungen in einer beruflich inklusiven Arbeitswelt zu gewährleisten“, so Weber abschließend.

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