Lebensrecht für alle Kinder!

Anläßlich des Welttages des Kindes am kommenden Sonntag erinnert die Lebenshilfe Österreich daran, daß viele Kinder schon vor ihrer Geburt diskriminiert werden und nie zur Welt kommen

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Spätabtreibungen sind bis kurz vor der Geburt möglich, wenn das Ungeborene behindert sein könnte.

Lebenshilfe-Präsident Heinz Fischer warnt auch vor negativen Folgen dieser Regelung für jene Eltern, die sich bewußt für ein behindertes Kind entscheiden: „Wie oft müssen sie sich die Frage gefallen lassen, warum sie dieses Kind nicht verhindert hätten?“

Die pränatale Diagnose sei als erste Gesundenuntersuchung nicht grundsätzlich abzulehnen, so Fischer. „Die Diagnose Behinderung ist aber in vielen Fällen nicht mit Therapie verbunden – weil es keine Therapie gibt -, sondern mit der Tötung des Kindes, im schlimmsten Fall zu einem Zeitpunkt, zu dem es bereits allein lebensfähig wäre.“

Ermöglicht wird diese Vorgangsweise durch Paragraph 97, Abs. 1 Zi. 2 des Strafgesetzbuches, in dem die Abtreibung nach Ablauf der sonst gültigen Frist für Schwangerschaftsabbrüche laut „eugenischer Indikation“ straffrei gestellt ist.

Besonders zynisch ist in diesem Zusammenhang eine nach wie vor gültige Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 20. Mai 1981. Die pränatale Untersuchung wird darin – gleichgestellt der FSME-Impfung – als „vordringliche Maßnahme zur Erhaltung der Volksgesundheit“ bezeichnet.

Das Ziel dieser Verordnung ist „Die Senkung des Risikos des Auftretens von genetisch bedingten Erkrankungen“. Die Folge ist eine Rasterfahndung nach behindertem Leben.

Diese Regelung hat zunehmend höchst unangenehme Auswirkungen auf Eltern, die mit einem behinderten Kind leben. Immer öfter hören sie die Frage – den Vorwurf – warum sie dieses Kind nicht verhindert hätten. Fischer: „Die logische Konsequenz dieser Frage wird auf internationaler Ebene bereits diskutiert: die Abschaffung sozialer Leistungen für jene Eltern, die sich nach oder trotz pränataler Diagnose für ein Kind mit Behinderung entscheiden.“

All das sei in höchstem Maße menschenverachtend, Behinderung wird als Makel dargestellt. Fischer: „Menschenwürde und Menschenrechte sind unteilbar und für alle Menschen gleichermaßen gültig. Aber Makel müssen beseitigt werden. Das ist eine mörderische Logik.“

Die Lebenshilfe Österreich scheiterte bisher bei allen Versuchen, das Strafgesetzbuch zu reformieren und die eugenische Indikation zu streichen, an der Uneinigkeit der zuständigen PolitikerInnen. Ein Vorstoß der ÖVP zur Abschaffung dieses Paragraphen erst im vergangenen Frühjahr stieß etwa auf Widerstand der SPÖ.

Fischer abschließend: „Der Welttag des Kindes ist für uns auch Anlaß, eine Schweigeminute einzulegen für jene Kinder, die den Jubel nicht miterleben können.“

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