Lehrlinge mit Behinderung: Wirtschaft will sie, aber bilden dürfen sie sich nicht?

ÖAR: Integration behinderter Jugendlicher kann so nicht stattfinden!

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Jugendliche mit Behinderungen dürfen nach dem Willen des Gesetzgebers künftig zwar länger für einen Lehrabschluss brauchen, wenn dies nötig ist, oder sie schließen eine Lehre mit einer Teilqualifizierung ab. Allerdings dürfen sie nicht in die Berufsschule gehen.

Die Vorgeschichte: AK, ÖGB und Wirtschaftskammer hatten sich Ende des Vorjahres darauf geeinigt, die bisherige Vorlehre ohne Berufsabschluss durch die „integrative Berufsausbildung“ zu ersetzen. Im Begutachtungsentwurf ist diese Berufsschulpflicht für Jugendliche in Teilausbildung nun aber nicht mehr enthalten, da das Bildungsministerium keine zusätzliche Mittel für BegleitlehrerInnen und unterstützende Maßnahmen bereit stellen will.

Eduard Riha, Generalsekretär der ÖAR: „Im Hinblick auf die aktuelle Diskussion um ein Bundes-Behindertengleichstellungs-Gesetz und die bis Dezember 2003 umzusetzende EU-Richtlinie über Chancengleichheit in Beruf und Beschäftigung ist der Entwurf einfach nicht akzeptierbar! Wenn diese Jugendlichen keine zusätzliche fachtheoretische Ausbildung und Allgemeinbildung erhalten, dann sinken ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt weiter. Eine erfolgreiche Integration ist damit nicht möglich!“

Die ÖAR schließt sich den Forderungen der Elterninitiative Integration:Österreich an und fordert Bildungsministerin Elisabeth Gehrer auf, auch Personen mit Ausbildungsverträgen für die Teilqualifizierung hinsichtlich der Berufsschulpflicht gleichzustellen sowie erforderliche Maßnahmen zu treffen, um schulische Integration für alle Zielgruppen zu gewährleisten.

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