Leider haben wir Recht behalten

Ombudsstellen fordern nach den jüngsten Arbeitslosenzahlen neuerlich eine deutliche Erhöhung der Ausgleichstaxe für einstellungsunwillige Betriebe

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Die Einschränkung des besonderen Kündigungsschutzes für begünstigt behinderte Personen wurde von der Politik damit begründet, dass ein erhebliches Einstellungshindernis beseitigt werde und so mehr Menschen mit Behinderungen einen Arbeitsplatz erhalten würden. Nun steht fest, dass das Gegenteil der Fall ist und die Arbeitslosigkeit von behinderten Menschen österreichweit neuerlich überproportional steigt.

„Wie wir es bereits vorhergesehen haben, wurden die Erwartungen an die Lockerung der Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes nicht erfüllt. Solange sich Betriebe nach wie vor durch eine geringe Ausgleichszahlung von ihrer Einstellungspflicht freikaufen können, wird sich an der Situation nichts ändern“, sieht der Vorsitzende der Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen (LOMB), Siegfried Suppan, pessimistisch in die Zukunft.

Dass auch einige Bundesministerien und Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Einstellung begünstigt behinderten Personen nach wie vor ebenfalls nicht nachkommen und hier sogar rückläufige Entwicklungen festzustellen sind, stelle ein zusätzliches, fatales Signal in Form einer denkbar schlechten Vorbildwirkung der öffentlichen Hand dar.

„Die Erhöhung der Ausgleichstaxe auf die Höhe eines kollektivvertraglich oder dienstrechtlich festgelegten Mindestniveaus halten wir seit langem für eine dringend gebotene Maßnahme zur nachhaltigen Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen. Dass Appelle und Angebote an die Wirtschaft hier nicht zum Erfolg führen, sollte spätestens jetzt klar erkennbar sein.“

Darüber hinaus müssten aber auch die bereits zur Verfügung stehenden Leistungen, wie z.B. zur Adaptierung von Arbeitsplätzen oder der Assistenz am Arbeitsplatz, weiter ausgebaut werden.

„Gerade zu einem Zeitpunkt, wo der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der Vorgaben der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erarbeitet wird, ist solchen Entwicklungen entschieden entgegen zu treten“, hält Suppan abschließend eine rasche Initiative der Bundesregierung für unumgänglich.

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