Leider zu kurz gesprungen

Der von Betroffenen schon heftig kritisierte Entwurf für ein erneuertes Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) war 9. Dezember 2015 Thema einer Anhörung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Sigrid Arnade
ISL

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) vermisst im Referentenentwurf jegliche Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit.

„Das steht im krassen Gegensatz zur Selbstverpflichtung der Bundesregierung“, die sie mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention eingegangen sei, so Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade.

Entsprechend der UN-Konvention habe sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, so Arnade, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um Menschen mit Behinderungen vor Menschenrechtsverletzungen durch Dritte zu schützen (Art. 4, Abs. 1). Doch weder in der neu zu schaffenden Schiedsstelle noch durch die im Prinzip begrüßenswerte Verankerung der „Angemessenen Vorkehrungen“ werde die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichtet.

„Da der Ausschluss durch fehlende Barrierefreiheit aber eine Menschenrechtsverletzung darstellt“, so Arnade, „muss der Gesetzgeber auch wirklich alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Barrierefreiheit vorzuschreiben. Es finden sich im Gesetzentwurf zwar einige positive Ansätze wie die Verpflichtung zur Leichten Sprache oder die Förderung der Partizipation, aber insgesamt wird deutlich zu kurz gesprungen!“

Auch sonstige Ziele und Vorgaben der UN-Konvention bleiben weitgehend unerwähnt, stellt die ISL fest, so dass dem vorliegenden Gesetzentwurf eine durchgängige menschenrechtliche Perspektive fehlt.

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