Leiner: Ethik steht über Ökonomie

"Ich bedaure die derzeit geführte Diskussion zur Fristenlösung, weil sie eigentlich völlig falsch geführt wird", erklärte heute, Montag, der parlamentarische Gesundheitssprecher der ÖVP, Abg.z.NR Prim. Dr. Günther Leiner.

Ultraschall
MedicalPrudens

Es gehe weder darum, Frauen, die sich in einer verzweifelten Situation befinden, zu kriminalisieren, noch darum, Abtreibungsmethoden als medizinische Errungenschaften zu verkaufen.

Es ist vielmehr die Aufgabe der Gesellschaft, alles zu unternehmen, diese verzweifelten Frauen mit ihren Kindern zu unterstützen. Dazu fehle heute sowohl die Bereitschaft, als auch die grundsätzliche Achtung vor der Würde und dem Wert des menschlichen Lebens.

Eine Behinderung, durch die pränatale Diagnostik erkennbar, führt heute schon fast automatisch zur Abtreibung. Hier ist der Druck auf die Frauen durch die Möglichkeiten der Medizin sehr groß geworden und es werden Schleusen geöffnet, die wir dann vielleicht nicht mehr in den Griff bekommen, so Leiner.

Haben Behinderte dann überhaupt noch Platz in unserer Gesellschaft, wie stehen wir dann zu den Alten und Kranken? Wird es bald nur mehr eine ökonomische Frage sein, ob das Leben lebenswert ist, fürchtet Leiner die Folgen einer Entwicklung, die die Tötung menschlichen Lebens als Ausweg aus einer Krisensituation fast selbstverständlich akzeptiert hat. Dazu kommen die heute noch fast unvorstellbaren Möglichkeiten durch die biomedizinische Forschung.

Leiner will die neu entflammte Diskussion über die Abtreibung aber positiv dazu nutzen, über Wert und Würde des menschlichen Leben in unserer Gesellschaft zu diskutieren und die brennenden Fragen der Zukunft anzusprechen, „denn wir können nur Regeln aufstellen, die auf einem ethischen Grundkonsens der Gesellschaft basieren, sonst werden sie eben nicht akzeptiert werden“, erklärte Leiner.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

0 Kommentare

  • @Riek: Und auf einmal rollen sie aus allen Ecken, die GRrrrollis („Forums-Einträge sind oft mehr als entbehrlich, da sie nicht lernfähig sind, sind scheinbar mit „Scheuklappen“ durchs leben rollen“). Doch wo waren sie bisher, wo doch in Österreich ab Ende der 90er-Jahre massenweise Menschen mit Behinderung durch Schnurz-HöchstrichterInnen um das Gundrecht (wie den Artikel 7 B-VG ) schlicht betrogen werden wie Sie, Herr Riek?! War vor lauter Pflegegeld u. Ergänzungenzulagen-Nachzählen kein Aufschauen mehr möglich? Von einem Aufbegehren gegen Spaltung der Behindertenbewegung und Willküralmosenvergabe durch den FSW ganz zu schweigen …

  • Im Zuge der Privatisierung der Bundesforste wurde ich der Entmündigung beim BG Salzburg unterzogen. Seit 5.12.1990 hat der befangene Richter Dr.Peter Schranz jede gesetzliche Klärung verweigert, welche nach dem BGBl. 298/198und Verordnung (EWG) 1408/71 erworbenen Rechte aus einer betrieblichen Zusatzersicherung verlustig wurden, im Ausland neuerlich versichert werden müssen, um den Versicherungschutz zu erhalten. Der Fall hat zwar den Oberstn Gerichtshof zu 1 Ob 156/01zund 1 Ob 277/03 x erreicht,doch wurde der Oberste Gerichthofvom befangenem Richter Dr.Schranz getäuscht, das Sozialgericht habnun 18 Jahre jede Klärung verweigert,um jede gesetzliche Klärungohne Erledigung abzuwürgen ,zuletzt OGH 1 Ob 277/03 x.
    Ich war lange Zeit in Deutschland krankenversichert,darnach in Polen und hatte keine Probleme bei der Deckung der Krankenkosten, bis Österreich beharrte, dass die KV in Österreich bezahlt werden muss, obwohl der EUGH zu Rechtsache C- 227/03 die Möglichkeit eröffnete auch im Ausland die Krankenversicherung abzuschließen. Die ersten Probleme ergaben sich, dass die österr.Krankenkasse die Operationskosten für die Beseitigung eines Krebsgeschwüres verweigerte, weil die Note er Ärztlichen Verrechnungstelle Büdingen nicht in der FRIST von 14 Tagen, sondern erst nach 67 Tagen ausgestellt hat-daher die österr.Kasse die Zahlung der Operation verweigerte.

    Die Europ.Kommission ht mich an das österr.Bundesministerium für Soziales verwiesen,zu klären, welche in Österreich erworbenen Rechte vom befangenem Richter Schranz durch Rechtsverweigerung entzogen wurden, im Ausland neu vresichert werden müssen. Wenn ich dem Richter die Versicherungsbestätigungen und Steuerbescheide des Auslandes vor Jahren vorgelegt habe, war dies nutzlos, da er jede Erledigung verweigerte.In der Zwischenzeit hat er meine Liegenschaft in Österreich versteigert, habe das gesamte Vermögen verloren.