Leistbarer Wohnraum darf nicht auf Kosten von Barrierefreiheit gehen

Die Standards für Barrierefreiheit senken, um damit kostengünstigen Wohnraum zu schaffen – diese, vom Land Salzburg geplante, Vorgangsweise lehnt der Klagsverband entschieden ab.

Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung.
Klagsverband

Mit dem Entwurf für ein “Salzburger Maßnahmengesetz Kostenreduzierte Wohnbauten” werden verbindliche Regeln für Barrierefreiheit per Verordnung abgeschafft.

Selbst Gebäude mit drei oberirdischen Geschossen müssten nach diesem Gesetz keinen Aufzug haben. Leistbarer Wohnraum müsste nicht mehr durchgehend barrierefrei sein.

Barrierefreiheit als Menschenrecht

In einer aktuellen Stellungnahme weist der Klagsverband darauf hin, dass es sich beim barrierefreien Zugang zu Wohnraum um ein Menschenrecht handelt, das unter anderem in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben ist, die Österreich 2008 ratifiziert hat.

Die Konvention sieht vor, dass alle Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu allen Bereichen des Lebens haben, dazu gehört auch der gleichberechtigte Zugang zu Gebäuden und zu Wohnraum.

Eine Verschlechterung bestehender Standards verbietet die Konvention. Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit Behinderungen die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und gleichgestelltes Leben, sondern auch für ältere Menschen und Erwachsene mit Kindern notwendig.

Auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen

Mit solchen Gesetzen würde das Vorurteil bedient, Barrierefreiheit sei ein Kostentreiber, erklärt Volker Frey vom Klagsverband. “Dabei handelt es sich um ein Menschenrecht und einen weiteren Schritt zu einer inklusiven Gesellschaft, wenn Wohnraum barrierefrei ist”, so Frey.

Der rechtliche Standpunkt sei hier eindeutig. Die Diskussion laufe aber in die falsche Richtung, wenn Menschen mit Behinderungen für die Kosten verantwortlich gemacht würden.

Um dies zu verhindern müssten Menschen mit Behinderungen als Expert_innen in die Novellierung dieses Gesetzes einbezogen werden. Kostengünstiger und barrierefreier Wohnraum muss für alle einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen verfügbar sein – mit und ohne Behinderung.

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