Leistungen für behinderte Menschen sind nicht ORF-Kerngeschäft?

In einer Presseaussendung lobt sich der ORF und "droht" mit mangelndem Service. Barrierefreiheit nur bei Refundierung der Gebührenbefreiung? Ein Kommentar.

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„Ein Einsparungsvolumen in historischer Höhe kennzeichnet den Finanzplan für 2010, den die Geschäftsführung des ORF nun fertiggestellt hat und der sich in Druckvorbereitung zum Versand an die Gremien befindet“, ist der ORF-Aussendung vom 13. November 2009 zu entnehmen.

In der Aussendung werden die Sparmaßnahmen detailliert erwähnt und die bisherigen Erfolge aufgezählt.

Refundierung der Gebührenbefreiungen

Doch dann wird Tacheles geredet und der ORF wird deutlich:

„Generaldirektor Dr. Wrabetz stellt fest: Die Geschäftsführung hat die Aufträge des Stiftungsrats erfüllt. Die Erreichung der Null-Linie war seitens der Politik die Vorbedingung auch für die Refundierung der Gebührenbefreiungen. Das Haus ORF hofft nun auf die Anerkennung der internen Leistungen und die Erfüllung der Versprechungen. Jeden Euro, den wir aus diesem Titel bekommen, werden wir in österreichische Programmleistungen und nicht in Strukturen investieren. Und selbstverständlich sind damit auch Beauftragungen der österreichischen Medienwirtschaft verbunden.“

Diesem Versprechen folgt ein Absatz, der fast schon bedrohlichen Charakter hat: „Das ausgeglichene Ergebnis wird ohne Valorisierung der Gebühren und ohne einen Ansatz für die Refundierung der durch Gebührenbefreiung entgehenden Teilnehmerentgelte erreicht, allerdings ist die Fortführung folgender wichtiger Leistungen bei einer Konzentration auf das Kerngeschäft nicht möglich.“

Es wird eine Reihe von Leistungen aufgezählt, die nicht mehr als Kerngeschäft – und daher anscheinend nur mehr nachrangig sind – angesehen werden. Konkret heißt es dort u.a: „Weiterer Ausbau des barrierefreien Zugangs zu den Programmen des ORF“

Diese Sichtweise muss man rundweg ablehnen. Der ORF muss – nicht „kann“ – Barrierefreiheit schaffen. Er ist dazu gesetzlich verpflichtet und sollte dies auch schleunigst tun, wenn er nicht weitere Klagen bezüglich Verletzung des Behindertengleichstellungsgesetzes riskieren will.

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