Leistungsrecht für Behinderte raus aus der Sozialhilfe

Kommentar von kobinet-Korrespondent Andreas Vega

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Die Fraktion der CDU/CSU brachte in den Bundestag einen sensationellen Antrag ein. „Der Bundestag wolle beschließen: die Bundesregierung wird ersucht den Entwurf eines Leistungsgesetzes für Behinderte vorzulegen mit der Zielsetzung, dass Leistungsrecht für Behinderte aus dem Bundessozialhilfegesetz herauszunehmen und die vorgesehenen Leistungen unabhängig von Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Betroffenen und ihrer Familien zu gewähren.“

Unterschrieben wurde dieser Antrag von Dr. Kiesinger, Stücklen und Fraktion am 11. Mai 1973. Er stammt also aus der 7. Wahlperiode des Deutschen Bundestages und ist in der Drucksache 7/553 vom 11.5.73 nachzulesen.

Aufgestöbert hat dies Carl Wilhelm Rößler vom Zentrum für Selbstbestimmtes Leben in Köln. Er vertritt die Ansicht, dass die Verankerung von Leistungen im Sozialhilferecht, wie z. B. die Eingliederungshilfe, Menschen mit Behinderungen grundsätzlich diskriminiert und Chancengleichheit von vornherein nicht zulässt. Dies entspreche in keiner Weise dem Gedanken der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.

Rößler ist auch Mitglied des Forums behinderter Juristinnen und Juristen, das den Entwurf für ein Gesetz zur sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderung erarbeitet hat und diesen am 4. Mai dieses Jahres in der Bundespressekonferenz der Öffentlichkeit vorstellte. Der Gesetzesentwurf setzt die wesentlichen Kernforderungen der Behindertenrechtskonvention konsequent um.

Die Idee eines Leistungsrechtes, das Menschen mit Behinderung durch Nachteilsausgleiche und Unterstützungsleistungen, wie z. B. der Finanzierung persönlicher Assistenz, unabhängig von Einkommen und Vermögen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht, stammt demnach nicht aus der Feder linker oder grüner Ideologen. Dieser heute kurios wirkende Antrag zeigt, dass Chancengleichheit und Teilhabe in früheren Zeiten offensichtlich auch einen christlichen Wert hatten. Schade nur, dass sich CDU und CSU von ihren alten Werten schon lange verabschiedet haben.

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