Leitfaden für Gebärdensprach-Avatare erstellt

Im Jahr 2021 wurde an der Universität Wien ein Forschungsprojekt mit dem Thema „Avatare und Gebärdensprache“ durchgeführt. Entstanden ist ein Leitfaden für den Einsatz von Gebärdensprach-Avataren.

Frau hält Schild mit Aufschrift: Muttersprache
ögs.barrierefrei

Das Forschungsprojekt ergab, dass die Gebärdensprach-Avatare von gehörlosen und hörenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Studie kritisch gesehen werden. Grundsätzlich werden die Avatare nicht abgelehnt. Wenn sie adäquat eingesetzt werden, können sie eine sinnvolle Ergänzung zu menschlichen Gebärdensprach-Dolmetscherinnen und -Dolmetschern darstellen.

Keinesfalls sind sie ein Ersatz für menschliche Gebärdensprach-Dolmetscherinnen und -Dolmetscher. Überhaupt solange die Qualität ihrer Übersetzung nicht die Verständlichkeit von menschlichen Übersetzerinnen und Übersetzern erreicht, sollen die Avatare nur in Kombination mit Untertiteln eingesetzt werden.

Wahlmöglichkeit und Qualitätskontrolle

Insgesamt wurden 35 Empfehlungen für den Einsatz von Gebärdensprach-Avataren abgegeben. Neben der sprachlichen Qualität der Avatare, die dem Bewegungsspektrum des menschlichen Oberkörpers möglichst angeglichen werden soll, steht vor allem die Qualitätskontrolle im Mittelpunkt.

So wird gefordert, dass Avatare vor ihrer Veröffentlichung eine Qualitätskontrolle durch Expertinnen und Experten durchlaufen, die Gebärdensprache als Muttersprache haben. Vorgeschlagen wird hier z.B. eine von gehörlosen Spezialistinnen und Spezialisten geleitete Qualitätsstelle, in der Avatare vorab eingereicht werden. Weiters bedarf es Qualitätskriterien für Avatarübersetzungen, die allgemein anwendbar sind.

Zentral ist weiters, dass gehörlose Menschen wählen können müssen zwischen Avataren und menschlichen Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Die Avatare sind nur eine Ergänzung und niemals ein Ersatz. Nicht immer ist der Einsatz von Avataren sinnvoll. Wo und wann diese eingesetzt werden, darüber sollen gehörlose Menschen mitentscheiden.

Hierbei müssen noch viele Aspekte mitbedacht werden, wie z.B. die Zielgruppe, der Inhalt oder die gewünschte Wirkung. So sollen Avatare nur zum Einsatz gebracht werden, wo der Inhalt es zulässt und keine Live-Kommunikation und kein Dialog stattfindet.

Texte, für die eine hohe sprachliche Qualität Voraussetzung ist, wo es z.B. durch ein Missverstehen zu einer Gefahr kommen kann, sollen von menschlichen Dolmetscherinnen und Dolmetschern übersetzt werden.

Wo hörende Menschen durch Sprecherinnen und Sprecher informiert werden, sollen auch gehörlose Menschen weiterhin menschliche Übersetzerinnen und Übersetzer sehen. Dort, wo Computerstimmen für Hörende zum Einsatz kommen, könnten auch Gebärdensprach-Avatare eingesetzt werden, aber erst dann, wenn sie gänzlich verständliche Übersetzungen liefern. Dies ist derzeit noch nicht der Fall.

Nichts über uns ohne uns

Bei der Nutzung von Gebärdensprach-Avataren sind auch soziale und gesellschaftliche Aspekte zu beachten. In diesem Zusammenhang wird betont, dass Gebärdensprach-Avatare keinesfalls weiter zur sozialen Isolation von gehörlosen Menschen beitragen dürfen, diese haben ohnehin schon eine eingeschränkte Auswahl an Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern.

Auch haben die meisten Gebärdensprachen der Welt immer noch keinen guten rechtlichen Status. Sie werden gesellschaftlich nicht gesehen und in ihrer Leistungsfähigkeit angezweifelt. Avatare dürfen in diesem Zusammenhang keinesfalls als Lösung für ein vermeintliches Kommunikationsproblem betrachtet und vermarktet werden. Die gesamte Entwicklung und Anwendung von Avataren für Gebärdensprache muss in Zusammenarbeit mit gehörlosen Menschen geschehen, die führend an allen Prozessen beteiligt sein müssen.

Auf der Internetseite der Universität Wien finden Sie ausführliche Informationen zum Forschungsprojekt und zum Leitfaden.

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