Gemeinsames Ziel, mehr Arbeitsplätze für Behinderte zu schaffen - Ausbau der Arbeitsassistenz - höhere Förderung für Arbeitsplatzadaptierung
„Derzeit gibt es in Österreich rund 25.000 Behinderte, die einen Arbeitsplatz suchen. Mit der Behinderten-Milliarde sind jetzt ihre Chancen, einen Job zu finden, deutlich größer geworden.“
Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, unterstützt die Bemühungen von Sozialminister Herbert Haupt, Behinderte besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren, und appelliert an die heimischen Betriebe, mehr Behinderte einzustellen: „Die Wirtschaft bietet sowohl den Behinderten und ihren Vertretern als auch dem Sozialminister volle Kooperation an, um das gemeinsame Ziel zu erreichen, für möglichst viele Behinderte einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Mit theoretischen Konzepten ist hier aber nichts zu erreichen. Wir werden dann erfolgreich sein, mehr Arbeitsplätze zu finden, wenn wir sowohl auf die Bedürfnisse der Behinderten als auch auf jene der Unternehmen eingehen.“
In Österreich gibt es rund 78.000 begünstigte Behinderte (das sind jene mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent) im arbeitsfähigen Alter. Arbeitgeber, die mehr als 25 Dienstnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, für je 25 Beschäftigte einen begünstigten Behinderten einzustellen. Pro nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz ist eine Ausgleichstaxe von derzeit 2050 Schilling zu bezahlen. Aus diesen Mitteln lukrierte der Ausgleichstaxfonds 1999 696 Millionen Schilling. Derzeit gibt es rund 80.000 Pflichtstellen in der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand, von denen ca. 53.000 tatsächlich mit Behinderten besetzt sind.
Nach Ansicht des WKÖ-Präsidenten lassen sich vor allem mit einem weiteren Ausbau der Arbeitsassistenz mit Mitteln der Behinderten-Milliarde mehr geeignete Arbeitsplätze für Behinderte finden: „Die Arbeitsassistenz muss sich in ihrer Beratungstätigkeit noch mehr darauf konzentrieren, bei der Integration behinderter Menschen die organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Erfordernisse des Unternehmens mit einzubeziehen. Sie soll mithelfen, die Arbeitsumgebung so zu gestalten, dass Fähigkeiten und Talente gegenüber den individuellen Einschränkungen in den Vordergrund rücken. Und sie soll auch den Arbeitgebern den Lernprozess erleichtern.“
Weiters sollte die „Behinderten-Milliarde“ insbesondere dazu genützt werden, Betriebe zu fördern, die Behinderte einstellen. Leitl: „Die Wirtschaft denkt hier an Gehaltszuschüsse, die über jene hinausgehen, die der Ausgleichstaxfonds jetzt schon übernimmt. Auch eine Ausweitung der Förderung von Arbeitsplatz-Adaptierungen ist eine sinnvolle Investition. Leitl: „Die Wirtschaft tritt auch für die Wiedereinführung der Prämie für die Übererfüllung der Beschäftigungspflicht ein. Das wäre ein wichtiges positives Signal für alle Betriebe, die sich um die Einstellung von Behinderten bemühen.“
Anstelle des besonderen Kündigungsschutzes für Behinderte könnte vor Ausspruch einer Kündigung eine verpflichtende Mediation mit einem Arbeitsassistenten vorgesehen werden. Leitl: „Ich verstehe natürlich die Behinderten-Vertreter, dass sie sich um eine möglichst große Sicherheit bemühen. Auf der anderen Seite ist objektiv feststellbar, dass der erhöhte Kündigungsschutz für viele Betriebe eine Barriere darstellt, Behinderte einzustellen. Mit einem verpflichtenden Mediationsverfahren könnten Konflikte leichter gelöst und die Chancen deutlich verbessert werden, Dienstverhältnisse trotz einer Meinungsverschiedenheit fortzusetzen, wenn dies innerbetrieblich machbar ist.“