Das Sozialministerium hat nun die Ausschreibung für die Leitung der Behindertenanwaltschaft veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist für die Position der Behindertenanwältin / des Behindertenanwalts endet am 16. Dezember 2022. Das Hearing wird im Jänner 2023 stattfinden.
Die Behindertenanwaltschaft des Bundes existiert seit dem Jahr 2006 und wurde im Rahmen des Behindertengleichstellungspakets geschaffen.
Laut Bundesbehindertengesetz ist die Leitung der Behindertenanwaltschaft auszuschreiben. Da Behindertenanwalt Hansjörg Hofer im September 2022 verstorben ist, musste die Leitung der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen neuerlich ausgeschrieben werden.
Das Sozialministerium hat daher am 16. November 2022 wieder eine Ausschreibung der Position veröffentlicht. (Siehe auch: Amtsblatt der Wiener Zeitung, ORF)
Aufgaben und Tätigkeiten laut Ausschreibung sind u.a.:
Beratung und Unterstützung von Personen, die sich wegen einer Behinderung diskriminiert fühlen; Abhaltung von Sprechstunden und Sprechtagen im gesamten Bundesgebiet; Durchführung von Untersuchungen und Studien zum Thema der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen; Veröffentlichung von Berichten und Empfehlungen zu allen Fragen, welche die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung berühren; Berechtigung zur Einbringung von Verbandsklagen gemäß § 13 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes; jährlicher Tätigkeitsbericht an den Sozialminister/die Sozialministerin; regelmäßiger mündlicher Bericht an den Bundesbehindertenbeirat; Wahrnehmung der Aufgaben eines Mitglieds des Bundesbehindertenbeirats; Zusammenarbeit und Vernetzung mit den wesentlichen Akteuren im Bereich der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen; Öffentlichkeitsarbeit insbesondere im Hinblick auf die Sensibilisierung für den Diskriminierungsschutz und die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen.
Anforderungen
An die Bewerbenden werden hohe Anforderungen gestellt. Erwartet werden „umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Belange von Menschen mit Behinderungen, des Gleichbehandlungsrechts, des Arbeits- und Sozialrechts;“.
Vorausgesetzt werden weiters auch Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Hinblick auf die Aufgabengebiete der Behindertenanwältin/des Behindertenanwalts; Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung; Erfahrungen mit Öffentlichkeitsarbeit; überdurchschnittliches Engagement.
Bei gleicher sonstiger Eignung wird einer Person mit Behinderung bei der Bestellung der Vorzug gegeben, informiert das Sozialministerium und ergänzt: „Menschen mit Behinderungen werden ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen. Bei gleicher sonstiger Eignung ist einer Bewerberin/einem Bewerber mit Behinderung bei der Bestellung der Vorzug zu geben.“
Hearing vor Bestellung
„Nach Einlangen der Bewerbungen und vor der Bestellung hat der Österreichische Behindertenrat ein Hearing mit den in die engere Wahl gezogenen Bewerberinnen/Bewerber durchzuführen und ist nach Durchführung des Hearings der Bundesbehindertenbeirat anzuhören“, informiert das Ministerium in der Ausschreibung. Das Hearing wird im Jänner 2023 stattfinden.
Bei der Ausschreibung 2021 gab es 6 Bewerbungen, von denen 4 Personen zu einem Hearing eingeladen wurden. Die Anzahl der Bewerbungen war auch deswegen so gering, weil der damalige Behindertenanwalt Hansjörg Hofer aufgrund seiner Kompetenz und Erfahrung großer Favorit für eine Wiederbestellung war. Er wurde auch erwartungsgemäß wiederbestellt.
Zum Vergleich: Bei der Ausschreibung 2017 gab es 24 Bewerbungen, von denen 6 Personen zu einem Hearing eingeladen wurden.