Leitung der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen ausgeschrieben

Die Bewerbungsfrist endet am 2. April 2021.

Tafel: Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
BIZEPS

Die Behindertenanwaltschaft des Bundes existiert seit dem Jahr 2006 und wurde im Rahmen des Behindertengleichstellungspakets geschaffen.

Der amtierende Behindertenanwalt Hansjörg Hofer wurde vor knapp vier Jahren am 5. Mai 2017 bestellt; seine Stellvertreterin ist Elke Niederl.

Position wird alle vier Jahre neu ausgeschrieben

Laut Bundesbehindertengesetz ist alle vier Jahre die Leitung der Behindertenanwaltschaft auszuschreiben; eine Wiederbestellung ist laut Gesetz möglich.

Das Sozialministerium hat daher im März 2021 wieder eine Ausschreibung der Position im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht.

Aufgaben und Tätigkeiten laut Ausschreibung sind u.a.:

Beratung und Unterstützung von Personen, die sich wegen einer Behinderung diskriminiert fühlen; ­Abhaltung von Sprechstunden und Sprechtagen im gesamten Bundesgebiet; Durchführung von Untersuchungen und Studien zum Thema der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen; Berechtigung zur Einbringung von Verbandsklagen, jährlicher Tätigkeitsbericht an den Sozialminister/die ­Sozialministerin; regelmäßiger mündlicher Bericht an den Bundesbehindertenbeirat; Zusammenarbeit und Vernetzung mit den ­wesentlichen Akteuren im Bereich der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen; Öffentlichkeitsarbeit insbesondere im Hinblick auf die Sensibilisierung für den Diskriminierungsschutz und die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen.

Anforderungen

An die Bewerbenden werden hohe Anforderungen gestellt. Erwartet werden „umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Belange von Menschen mit Behinderungen, des Gleichbehandlungsrechts, des Arbeits- und Sozialrechts“.

Vorausgesetzt werden weiters auch Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung und Erfahrung mit Öffentlichkeitsarbeit. Erwartet werden ergänzend detaillierte Managementkompetenzen und sozial-kommunikative Kompetenzen.

Bei gleicher sonstiger Eignung wird einer Person mit Behinderung bei der Bestellung der Vorzug gegeben, informiert das Sozialministerium und ergänzt: „Menschen mit Behinderungen werden ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen.“

Hearing vor Bestellung

„Nach Einlangen der Bewerbungen und vor der Bestellung hat der Österreichische Behindertenrat ein Hearing mit den in die engere Wahl gezogenen Bewerberinnen/Bewerber durchzuführen und ist nach Durchführung des Hearings der Bundesbehindertenbeirat anzuhören“, informiert das Ministerium in der Ausschreibung.

Bei der Ausschreibung 2017 gab es 24 Bewerbungen von denen 6 Personen zu einem Hearing eingeladen wurden.

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