Lektion 16: Das Menschenrecht auf Inklusion von Kindern mit Behinderungen

Nachhilfe für einen Sektionschef: So geht Inklusion in der Schule

Genug versucht - nun Gesetz umsetzen
Orschulik f. Monitoringausschuss

Sehr geehrter Herr Sektionschef,

nach den Sommerferien setzen wir nun unsere Nachhilfe zur schulischen Inklusion von Kindern mit Behinderungen mit einem Schwerpunkt zu internationalen Entwicklungen fort.

In Dokumenten der Vereinten Nationen spielt das Konzept der Inklusion bereits seit langem eine zentrale Rolle. Z.B. hat der Ausschuss für die Rechte des Kindes, der die Umsetzung der UN Kinderrechtskonvention überwacht, im Jahr 2006 ein umfassendes Papier über die Rechte von Kindern mit Behinderungen publiziert. Darin wird als Schlüsselbestimmung festgehalten, dass alle Maßnahmen „ausdrücklich auf ein Höchstmaß an Inklusion dieser Kinder in die Gesellschaft abzielen“ sollten.

Damit dieses Höchstmaß an Inklusion von Kindern mit Behinderungen erreicht werden kann, müssen nicht nur Schulen und LehrerInnen, sondern vor allem auch Eltern bzw. die ganze Familie bedarfsgerecht Unterstützung erhalten. Inklusive Unterstützungsmodelle sind stark individualisiert und gemeinwesenorientiert, doch in Österreich wird umfassende Unterstützung sehr oft in spezialisierten Einrichtungen angeboten.

Ein Beispiel dafür sind Sonderschulen, die unter der Woche eine internatsmäßig Unterbringung von Kindern mit Behinderungen anbieten. Bereits sehr kleine Kinder mit Behinderungen werden von ihren Familien getrennt und verbringen die ganze Woche in solchen Einrichtungen, die meistens weit vom eigentlichen Wohnort Umfeld der Kinder entfernt sind. So werden sie von ihrem eigentlichen sozialen Umfeld entfremdet, verlieren den Kontakt zu Nachbarskindern und anderen Menschen. Und die Nachbarskinder und anderen Menschen lernen, dass die Aussonderung von Kindern mit Behinderungen normal ist.

Es gibt in Österreich mehr als 30 Sonderschulen mit angeschlossenem Internat, bedauerlicherweise sind keine Zahlen veröffentlicht, wie viele SchülerInnen mit Behinderungen davon betroffen sind. Ebenso wenig gibt es Untersuchungen darüber, wie teuer diese Einrichtungen im Vergleich zu inklusiven Unterstützungsmodellen sind. Der Ausschuss für die Rechte des Kindes äußert sich zu solchen und anderen Institutionen eindeutig kritisch: „In Bezug auf die Unterbringung in Institutionen werden die Vertragsstaaten daher nachdrücklich aufgefordert, Programme für die Deinstitutionalisierung von Kindern mit Behinderungen und ihre erneute Unterbringung in ihrer Familie, der erweiterten Familie oder einer Pflegefamilie zu schaffen. Die Eltern und die anderen Mitglieder der erweiterten Familie sollten die erforderliche systematische Unterstützung erhalten.“

Neben vielen anderen Themen befasst sich das Papier des Kinderrechtsausschusses ausführlich mit (inklusiver) Bildung und betont: „Wichtig ist, Inklusion nicht so zu verstehen oder zu praktizieren, dass Kinder mit Behinderungen einfach in das Regelsystem aufgenommen werden, ohne auf ihre Probleme und Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen.“ Hervorgehoben wird außerdem, dass Inklusion im Bildungssystem ein Prozess ist, der unterschiedlich angelegt und praktiziert werden kann.

Der gesamte Text der allgemeinen Bemerkung Nr. 9 über die Rechte von Kindern mit Behinderungen umfasst 25 Seiten und kann hier nachgelesen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Flieger und Volker Schönwiese

Teil der Serie: So geht Inklusion in der Schule

Dieser Text ist Teil der Serie „Nachhilfe für einen Sektionschef: So geht Inklusion in der Schule„. Mit dieser Informations- und Materialsammlung soll Wissen zur Umsetzung von inklusiver Bildung vermittelt werden.

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