Lesenswerter Jahresbericht der Volksanwaltschaft veröffentlicht

Dieser Bericht gibt auch Rechenschaft über das erste volle Arbeitsjahr, in dem die Volksanwaltschaft ihre neue Funktion zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte ausgeübt hat.

Bericht der Volksanwaltschaft für 2013
Volksanwaltschaft

Heute hat die Volksanwaltschaft den knapp 300-seitigen Jahresbericht 2013 vorgestellt. Dabei wurden die Eckdaten der Tätigkeit auch in Zahlen präsentiert.

Wir bringen hier einige Details (mit Fokus auf das Thema Behinderung) und werden in Zukunft über weitere Fakten aus dem Bericht informieren.

Individualbeschwerden: Plus 27 %

Im Vorjahr wandten sich 19.249 Menschen (plus 27 %) – soviel wie überhaupt noch nie – mit einer Individualbeschwerden an die Volksanwaltschaft.

„Die Bürgerinnen und Bürger brachten unterschiedlichste Anliegen vor: von Problemen mit dem Arbeitslosengeld, Pensionszuerkennungen, Sozialleistungen und ungerechten Pflegegeldeinstufungen über Defizite in Gemeindeangelegenheiten oder etwa beim Strafvollzug und bei Sachwalterschaften bis hin zu rechtswidrigen Rodungen von Waldflächen oder Problemen beim Hochwasserschutz“, erfährt man im Rahmen der Präsentation der Volksanwaltschaft.

Schutz der Menschenrechte – Entwicklung zum Menschenrechtshaus der Republik

Seit 37 Jahren kontrolliert die Volksanwaltschaft die öffentliche Verwaltung. Neu ist die seit dem Jahr 2012 Aufgabe die Einhaltung von Menschenrechten zu schützen und zu fördern.

Seit damals hat die Volksanwaltschaft die Möglichkeit, mit Kommissionen unangemeldet Kontrollbesuche in Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsentzug kommt oder kommen kann, durchzuführen und alles ansehen. Diese unabhängige Kontrolltätigkeit ist für Österreich sehr untypisch, weil gründlich.

Es verwundert daher nicht, dass sich dagegen auch schon Widerstand formiert; vor allem von Heimbetreibern und den Bundesländern. Das sollte in diesem Fall unbedingt als Bestätigung gesehen werden, auf dem richtigen Weg zu sein.

Nationaler Präventionsmechanismus umfasst Kontrollen

Diese Prüfungen sind Teil des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM). Weiters gibt es in der Volksanwaltschaft auch einen Menschenrechtsbeirat (in dem Selbstbestimmt Leben Österreich beteiligt ist), der bei der Festlegung der Prüfungsschwerpunkt berät und auch Vorschläge erarbeitet.

Im Berichtsjahr 2013 wurden im Rahmen der präventiven Tätigkeit 530 Kontrollen durchgeführt: Davon 89 in Polizeieinrichtungen, 106 in Alten- und Pflegeheimen, 84 in Einrichtungen der Jugendwohlfahrt, 67 in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, 63 in Psychiatrien und Krankenanstalten, 52 in Justizanstalten, 7 in Kasernen, 28 bei Abschiebungen sowie 37 beim Polizeieinsätzen. (Hier die aktuellen Zahlen.)
Erst bei der Hälfte der Kontrollen ist eine abschließende Beurteilung erfolgt.

Es bedarf allerdings noch einer Ausweitung der Prüfkompetenz, damit die Volksanwaltschaft ein Mandat für die Prüftätigkeit ausgegliederter Rechtsträger erhält.

Der Bericht beschreibt ausführlich, wie Prüfungen konzipiert sind, welche Ziele (Prävention) Prüfungen haben und welche Methodik dahinter steckt.

Prüfaufträge und die UN-Behindertenrechtskonvention

„Bei der Erfüllung der im Art. 16 Abs. 3 UN-BRK definierten Aufgabe, zur Verhinderung jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch Einrichtungen und Programme, die für Menschen mit Behinderungen bestimmt sind, regelmäßig zu besuchen bzw. zu überprüfen, orientieren sich die Kommissionen an der UN-Behindertenrechtskonvention, die mit der Ratifizierung in Österreich Gesetzeskraft erlangt hat. Der durch die Konvention definierte Rahmen geht über die Prüfaufträge, die in anderen Bereichen maßgebend sind, weit hinaus“, hält die Volksanwaltschaft in dem Bericht fest.

Die bisherigen Bemühungen zur Umsetzung der Konvention in Österreich werden von der Volksanwaltschaft kritisch bewertet: „Trotz der Ratifikation der UN-BRK im Jahr 2008 fehlt es nach Ansicht der VA nach wie vor an einer entsprechenden strategischen Planung – sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene.“

Was die Volksanwaltschaft festhält

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter: „Besonders wichtig ist mir auch, an alle politisch Verantwortlichen zu appellieren, die Ergebnisse der Staatenprüfung vor dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung ernst zu nehmen. Bestehende Gesetzesbestimmungen mit diskriminierenden Auswirkungen sind durch allgemeine, dem Prinzip der Inklusion verbundene Regelungen zu ersetzen. Die Achtung von Menschenrechten mit universellem Geltungsanspruch darf nicht an der Kopetenzverteilung zwischen Bund und Ländern scheitern, was bedauerlicherweise – noch – betont werden muss.“

Häufig geht es um persönliche Notlagen, berichtet Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek „Besonders deutlich zeigt sich mir das bei Beschwerden über die Sachwalterschaft. Dabei wird als äußerst erniedrigend empfunden, dass Betroffene und vielfach auch deren Angehörige nicht in die Entscheidungsfindung bei Fragen des täglichen Lebens, aber auch größerer finanzieller Dispositionen eingebunden werden.“

„Behindertenpolitik unter der Perspektive der Menschenrechte und nicht primär unter der Perspektive der Sozialpolitik zu betrachten, ist eine relativ neue Entwicklung. Sie setzt nicht nur einen Abbau von Barrieren und Diskriminierungen voraus, sondern verlangt auch nach aktiver Hilfe und Unterstützung für eine volle und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe durch Bund und Länder“, hält die Volksanwaltschaft in den Presseunterlagen fest und erwähnt in diesem Zusammenhang gemeindenahe Dienste und Persönliche Assistenz.

Auch von Ausbeutung wird im Bericht gesprochen, wenn Werkstätten behinderten Menschen beispielsweise keinen Lohn, sondern nur Taschengeld bezahlen, aber Überschüsse erwirtschaften. In Einrichtungen wird das Thema Gewalt kaum reflektiert und mit der Barrierefreiheit sieht es teilweise auch schlecht aus.

Umstand aus menschenrechtlicher Sicht höchst unbefriedigend und problematisch

„Der Umstand, dass die Behindertenhilfe in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache ist, ist aus menschenrechtlicher Sicht höchst unbefriedigend und problematisch“, so eine der wesentlichsten Schlussfolgerungen der Volksanwaltschaft.

Im Bericht wird auch ausführlich auf die über die „Tätigkeit des Menschenrechtsbeirates“ eingegangen. Es werden die Stellungnahmen namentlich erwähnt (beispielsweise:“Bundes-Blindenerziehungsinstitut vereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention?“) und die Wichtigkeit für die Arbeit der Volksanwaltschaft herausgestrichen.

Am Ende des Berichts werden auch Anregungen an den Gesetzgeber übersichtlich zusammengefasst.

Den Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat für das Jahr 2013 kann man von der Homepage herunterladen.

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