Leutner: Jugendliche mit Behinderung brauchen echte Berufsausbildung

Sozialpartnereinigung zur integrativen Berufsausbildung bringt neue Chancen am Arbeitsmarkt

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„Jugendliche mit Benachteiligungen brauchen eine echte Qualifizierung, um bestmöglich in den Arbeitsmarkt eintreten zu können. Daher haben sich die Sozialpartner auf die Einführung einer integrativen Berufsausbildung geeinigt“, erklärte Dr. Richard Leutner, Leitender Sekretär im ÖGB. Die integrative Berufsausbildung soll, wie von Minister Bartenstein am Freitag angekündigt, im Berufsausbildungsgesetz verankert werden.

„Mit dieser Berufsausbildung erhalten Jugendliche mit Behinderung neue Chancen am Arbeitsmarkt. Durch den Abschluss mit dem Titel ‚angelernte Fachkraft‘ und die Möglichkeit, in eine reguläre Lehre zu wechseln, steigt ihre Qualifikation am Arbeitsmarkt entschieden an“, betonte Leutner. Bei der Umsetzung des Modells komme es aber entscheidend auf die Rahmenbedingungen an. „Benachteiligte Jugendliche als billige Hilfskräfte zu beschäftigen darf nicht das Ziel sein“, so der Leitende Sekretär des ÖGB.

An erster Stelle müsse weiterhin die Vermittlung in ein reguläres Lehrverhältnis stehen, erst danach komme ein verlängertes Lehrverhältnis oder eine Teilqualifizierung, beides mit Begleitung durch die Arbeitsassistenz, in Frage, so Leutner. Der ÖGB fordert bei der Verankerung der integrativen Berufsausbildung im Berufsausbildungsgesetz eine präzise Definition der Zielgruppe, wie sie in der Sozialpartnereinigung vorgesehen ist. Die Ausbildung müsse zudem sowohl bei Betrieben als auch bei besonderen selbstständigen Ausbildungseinrichtungen möglich sein.

„Die volle Sozialversicherung während der Orientierungsphase und der gesamten Ausbildung und die Gleichstellung der Jugendlichen hinsichtlich des Familienlastenausgleichgesetzes und der Schutzbestimmungen mit Lehrlingen sind unabdingbare Voraussetzungen für die Umsetzung“, führte Leutner weiter aus. Er trat für die Zertifizierung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten, sowie die verpflichtende Anrechnung auf darauffolgende Ausbildungsverhältnisse und den verpflichtenden Besuch der Berufsschule, ergänzt mit geeigneten Maßnahmen wie BegleitlehrerInnen, ein.

„Wir Sozialpartner haben mit unserem Modell neue Möglichkeiten für Jugendliche mit Behinderung geschaffen. Ich erwarte nun die Berücksichtigung aller notwendigen Rahmenbedingungen und die Einbeziehung der Sozialpartner bei der gesetzlichen Umsetzung“, schloss Leutner.

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