LH Pröll und LR Bohuslav präsentierten eigenes NÖ Pflegemodell

Pflege in NÖ muss auch in Zukunft leistbar sein

Ortschild mit Aufdruck Niederösterreich
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Niederösterreich geht in der Pflegebetreuung einen eigenständigen Weg, „der für die Betroffenen auch leistbar ist und im Einklang mit den vorhandenen Gesetzen steht“, sagte Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll heute, Freitag, bei der Präsentation des NÖ Pflegemodells.

Bei der 24-Stunden-Betreuung wird es weiterhin keine Vermögensgrenzen geben. Die Förderung für selbstständige Tätigkeit der Pfleger beträgt 500 Euro pro Monat, für unselbstständige Tätigkeit 1.000 Euro. „Damit ist gewährleistet“, so Pröll, „dass mit Auslaufen der Amnestie für illegale Pflegekräfte auf Bundesebene mit 1. Jänner 2008 die Pflege in Niederösterreich weiterhin leistbar ist und nicht bestraft wird.“

Das Pflegemodell von Sozialminister Buchinger bezeichnete Pröll „als untaugliches Modell“. Mit dem eigenen NÖ Modell wolle man der „unsozialen, kalten und herzlosen Politik Buchingers“ eine klare Absage erteilen. In Niederösterreich gibt es rund 4.000 Pflegefälle; nur 15 hätten das „Buchinger-Modell“ angenommen, so Pöll. „Das kommt nicht von ungefähr.“

Das Land Niederösterreich geht noch einen Schritt weiter. Bei der stationären Pflege wird mit 1. Jänner 2008 der Regressanspruch auf das Vermögen der Kinder gestrichen. „Damit wird sichergestellt, dass auf die Kinder der Betroffenen keine finanziellen Belastungen zukommen.“

Anspruch auf Förderung des Pflegegeldes besteht ab der Pflegestufe 3. Die Ausnahme sind Demenzerkrankungen. „Hier gibt es bereits ab der Pflegestufe 1 eine Förderung des Pflegegeldes in Niederösterreich“, sagte Landesrätin Dr. Petra Bohuslav. Die Kosten für das NÖ Pflegepaket bezifferte der Landeshauptmann mit insgesamt 30 Millionen Euro (24 bis 25 Millionen Euro für das Pflegemodell, der Rest auf den Regressverzicht).

Für eine legale selbstständige Tätigkeit ist der Abschluss eines Personenbetreuungsvertrages sowie die Anmeldung des Gewerbes und bei der Sozialversicherung und Anmeldung beim zuständigen Finanzamt notwendig. Für eine legale unselbstständige Tätigkeit braucht es ebenfalls den Abschluss eines Arbeitsvertrages sowie die Anmeldung der Betreuungspersonen bei der Gebietskrankenkasse.

Entsprechende Förderanträge sind an das Amt der NÖ Landesregierung zu richten. Die Einkommensgrenze beträgt 2.500 Euro (netto). Dazu wird die Beratungs- und Informationsarbeit zum NÖ Pflegepaket forciert. Die NÖ Pflege-Hotline 02742/9005-9095 ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 19 Uhr und Freitag von 8 bis 16 Uhr erreichbar. Angesichts des zu erwartenden Ansturms in Sachen Pflegeberatung wird die Hotline von derzeit 3 auf 15 Personen aufgestockt. Hier kann man auch den Pflegeberatungsscheck anfordern. Darüber hinaus werden ab kommendem Montag mobile Beratungsteams im Einsatz stehen, die auf Wunsch vor Ort umfassend informieren.

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