LH-Stv. Ackerl: „Blinde Adoptivwerber – Jugendwohlfahrt wird gegen Gerichtsurteil in Berufung gehen“

Diese Entscheidung basiert auf mehreren Gründen, welche inhaltlich auch noch genauer nachgereicht werden. Klar ist jedenfalls, dass bei den Entscheidungen der Jugendwohlfahrt immer das "Kindeswohl" im Mittelpunkt des Interesses stehen muss.

Josef Ackerl
SPÖ

Das Land OÖ wird gegen das vorliegende Rechtsurteil des Bezirksgerichtes Linz Berufung erheben.

Im Falle einer Adoption muss gewährleistet sein, dass ein Kind in einer neuen Familie bestmöglich aufwachsen kann. Der Staat hat die Verpflichtung, dass adoptierten Kindern auf allen Ebenen die bestmöglichen Lebensbedingungen geboten werden.

Deshalb gibt es Eignungsüberprüfungen, um erkennbare Risiken im Vorfeld auszuschließen. Würde dieses Urteil in dieser Form rechtskräftig werden, hätte dies zur Folge, dass die öffentliche Jugendwohlfahrt ihr Engagement hinsichtlich Überprüfung der Adoptionswerber vollkommen umstellen müsste.

Die Berufungsfrist beträgt vier Wochen. Vorweg kann jedoch bereits mitgeteilt werden, dass Berufung erhoben wird.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich