Wolfgang Peschel vom Zentrum für Kompetenzen ist darüber unglücklich.

Am 31. Oktober 2007 beschloss der Ministerrat eine Novelle des Kraftfahrgesetzes, wonach für die Autofahrer mit 1. Jänner 2008 keine Verpflichtung zum Scheinwerfer aufdrehen am Tag besteht.
„Sehbehinderte Menschen haben durch diese Regelung die Möglichkeit, beim Überqueren einer Straße sich nähernde Fahrzeuge früher zu bemerken. Das gibt den Betroffenen ein Gefühl der Sicherheit. Denn nicht überall steht eine Ampel zur Verfügung, schon gar nicht eine solche mit akustischen Signalen“, hält der selbst sehbehinderte Behindertenberater fest.
Er hat daher Anfang August 2007 Briefe an den Verkehrs- und den Innenminister geschrieben. Hier ein Auszug aus den Antworten.
Innenministerium
Für den Innenminister hält Robert Strondl fest: „Verkehrssicherheitsaspekte und die notwendigen Verkehrssicherheitsmaßnahmen müssen aber immer im gesamten Umfang in ihren Auswirkungen betrachtet und beurteilt werden. Die generelle Pflicht zum Fahren mit Licht am Tag für alle Kraftfahrzeuge stellt für das Bundesministerium für Inneres ganzheitlich betrachtet nicht in jedem Fall einen Sicherheitsgewinn dar. Ob diese Pflicht bzw. Maßnahme geeignet ist, das Ziel der erhöhten Verkehrssicherheit zu unterstützen, wird zurzeit über Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie in einer umfassenden Studie untersucht.“
Verkehrsministerium
Noch kürzer und nichts sagender die Antwort aus dem Verkehrsministerium: „Ich darf Ihnen im Namen von Bundesminister Faymann für Ihre Mühe uns ihre Meinung zum Thema Licht am Tag darzulegen herzlich danken. Für eine aktive Politik ist es wichtig, einen lebendigen Dialog führen zu können, Ihr Beitrag ist dafür ein wichtiges Beispiel. Mit freundlichen Grüßen“
Über die Antworten ärgert sich Wolfgang Peschel und fasst zusammen: „Was zählt schon die Meinung von Betroffenen“.
Martin Datzinger,
08.11.2007, 12:31
Bei der ganzen Geschichte geht es um den Konflikt gesehen werden vs. ablenken, was im Zusammenhang mit der generellen Reizüberflutung für Autofahrer besonders problematisch ist. Und scheinbar birgt diese zusätzliche Ablenkung für schwächere Verkehrsteilnehmer mehr Gefahr als die bessere Sichtbarkeit Sicherheit bringt. Man muss da auch stark aufpassen, dass man sich nicht plötzlich in einer Eskalationsschleife wiederfindet.
Insgesamt ist die Situation jedenfalls recht unbefriedigend und meines Erachtens aus Sicht eines Autofahrers wie auch in meiner Rolle als rollstuhlbenützenden Fußgängers nicht wirklich lösbar: Abblendlicht immer angeschalten lassen hat so seine zusätzlichen Tücken, Tagfahrlicht muss erst einmal flächenddeckend in neue Fahrzeuge eingebaut werden selbst dann ist es problematisch: Die neuzeitlichen Audis z.B. sind mit ihren LED Tagfahrlichtern extremst auffällig, ich finde nicht weniger als Fernlicht und wenn sich jemand aufs Tagfahrlicht verlässt, fährt er/sie plötzlich im Regen ohne Rückbeleuchtung herum.
Licht am Tag wieder abzuschaffen heißt aber wohl, dass wir wieder mehr Wahnsinnige haben, die bei Regen aufs Lichtaufdrehen vergessen, gerade silberne Autos (die nicht gerade in homöopathischen Mengen unterwegs sind) werden da zu den reinsten Tarnfahrzeugen. Die Forderung nach mehr Zebrastreifen und Ampeln wäre ja noch noch am ehesten nachvollziehbar, allerdings muss der auch immer mit dem Verkehrsfluss in Einklang gebracht werden.
Alexandra,
08.11.2007, 11:14
Nunja, Verkehrssicherheit geht vor. Vielleicht könnte man ja einen Kompromiss schließen, dass bei Übergängen mehr Zebrastreifen und Ampeln angebracht werden müssen.
Auch wenn das zynisch klingt, aber sind mal ein paar blinde Leute angefahren, wird man sich drum kümmern müssen. Denn das Problem von ampellosen Übergängen haben ja nicht nur Blinde und Sehbehinderte. Auch Rollifahrer, Mütter mit Kinderwägen und betagte Leute brauchen diese Ampel um sicher über die Straße zu kommen.
Wären mehr Ampeln im Einsatz, wäre einerseits die Verkehrssicherheit gewährleistet aber auch die Autofahrer wären zu mehr Diziplin angehalten.