„Licht am Tag“ ist bald wieder Geschichte

Wolfgang Peschel vom Zentrum für Kompetenzen ist darüber unglücklich.

Auto mit Licht am Tag
BilderBox.com

Am 31. Oktober 2007 beschloss der Ministerrat eine Novelle des Kraftfahrgesetzes, wonach für die Autofahrer mit 1. Jänner 2008 keine Verpflichtung zum Scheinwerfer aufdrehen am Tag besteht.

„Sehbehinderte Menschen haben durch diese Regelung die Möglichkeit, beim Überqueren einer Straße sich nähernde Fahrzeuge früher zu bemerken. Das gibt den Betroffenen ein Gefühl der Sicherheit. Denn nicht überall steht eine Ampel zur Verfügung, schon gar nicht eine solche mit akustischen Signalen“, hält der selbst sehbehinderte Behindertenberater fest.

Er hat daher Anfang August 2007 Briefe an den Verkehrs- und den Innenminister geschrieben. Hier ein Auszug aus den Antworten.

Innenministerium

Für den Innenminister hält Robert Strondl fest: „Verkehrssicherheitsaspekte und die notwendigen Verkehrssicherheitsmaßnahmen müssen aber immer im gesamten Umfang in ihren Auswirkungen betrachtet und beurteilt werden. Die generelle Pflicht zum Fahren mit Licht am Tag für alle Kraftfahrzeuge stellt für das Bundesministerium für Inneres ganzheitlich betrachtet nicht in jedem Fall einen Sicherheitsgewinn dar. Ob diese Pflicht bzw. Maßnahme geeignet ist, das Ziel der erhöhten Verkehrssicherheit zu unterstützen, wird zurzeit über Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie in einer umfassenden Studie untersucht.“

Verkehrsministerium

Noch kürzer und nichts sagender die Antwort aus dem Verkehrsministerium: „Ich darf Ihnen im Namen von Bundesminister Faymann für Ihre Mühe uns ihre Meinung zum Thema Licht am Tag darzulegen herzlich danken. Für eine aktive Politik ist es wichtig, einen lebendigen Dialog führen zu können, Ihr Beitrag ist dafür ein wichtiges Beispiel. Mit freundlichen Grüßen“

Über die Antworten ärgert sich Wolfgang Peschel und fasst zusammen: „Was zählt schon die Meinung von Betroffenen“.

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