‚Licht für die Welt‘ erwirkt UN-Paradigmenwechsel

Die konsequente anwaltschaftliche Arbeit für Menschen mit Behinderungen schlägt sich in einer vor kurzem beschlossenen UN-Resolution nieder.

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Licht für die Welt

In einer Schwerpunkt-Resolution zur Umsetzung der UN Millenniums-Entwicklungsziele bekennen sich die Vereinten Nationen nun ausdrücklich zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, basierend auf den Prinzipien Barrierefreiheit und effektiver Partizipation: ein richtungweisender Erfolg für die konsequente anwaltschaftliche Arbeit der Fachorganisation ‚Licht für die Welt‘, die im Vorfeld der Verabschiedung der Resolution entsprechende Änderungen erwirkt hatte.

Die Menschenrechtsexpertin Marianne Schulze war für ‚Licht für die Welt‘ an den Verhandlungen im Rahmen der UN Generalversammlung beteiligt: „Die Mitgliedsstaaten mussten im Zuge der Erarbeitung der Resolution daran erinnert werden, dass die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Basis und neue Richtschnur für die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele ist. Erst in der jetzt beschlossenen Version wurde der barrierefreie Zugang zu Menschenrechten, wie er in der Konvention festgeschrieben ist, eingebettet“, erklärt Schulze.

Rupert Roniger, Geschäftsführer von ‚Licht für die Welt‘, begrüßt dieses jüngste Bekenntnis der UN Generalversammlung als einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft und barrierefreien Welt: „Die Mitgliedsstaaten halten in dieser neuen Resolution nun ausdrücklich fest, dass die Millenniums-Entwicklungsziele nur durch die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsprogramme verwirklicht werden können. Ein wichtiger Schritt für die rund 500 Millionen Menschen mit Behinderungen in den Armutsgebieten unserer Erde, die weitgehend ein Schattendasein führen, ohne Zugang zu fundamentalen Menschenrechten wie Grundschulbildung und leistbarer Gesundheitsversorgung.“

‚Licht für die Welt‘ setzte den Menschenrechtsansatz auch in weiteren, parallel verhandelten Resolutionen durch, so z.B. in der Resolution zum Recht auf Nahrung. Darin wird nunmehr festgeschrieben, dass sämtliche Programme zur Bekämpfung von Hunger und Mangelernährung barrierefrei zugänglich sein müssen. Auch in einer Resolution zur Situation von Frauen in ländlichen Regionen wurde die explizite Erwähnung von Frauen mit Behinderungen eingefordert und von der UN Generalversammlung angenommen.

Infoteil

  1. UN Millenniums-Entwicklungsziele: Im September 2000 haben sich alle UN Mitgliedsstaaten auf die Umsetzung von acht Milleniums-Entwicklungszielen (u.a. extreme Armut und Hunger zu beseitigen sowie eine Grundschulausbildung für alle Kinder zu gewährleisten) bis zum Jahr 2015 geeinigt. Webtipp
  2. UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Mit der UN Konvention, der ersten Menschenrechtskonvention des 21. Jahrhunderts, werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen völkerrechtlich verbindlich festgeschrieben. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten und effektiven Zugang zu allen Menschenrechten haben. Das heißt, dass die Konvention keine neuen Menschenrechte schafft, sondern die Ausübung bereits anerkannter Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderungen barrierefrei sicherstellen soll. Die in Rekordzeit verhandelte Konvention wurde am 13. Dezember 2006 von der UN Generalversammlung angenommen und am 30. März 2007 zur Unterzeichnung aufgelegt. Die Konvention wurde von Österreich als erstem Staat unterzeichnet, ihre Ratifizierung, d.h. Implementierung in nationales Recht, steht noch aus. Webtipp
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