Licht für die Welt fordert konkrete Maßnahmen zu Entwicklungszusammenarbeit und Inklusion

Mit Blick auf die bevorstehende Klausur der neuen Bundesregierung am 4. und 5. Jänner in Salzburg fasst Licht für die Welt den Handlungsbedarf in der Entwicklungszusammenarbeit zusammen und fordert konkrete Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

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Licht für die Welt

Die österreichischen NGOs und Fachorganisationen sind wichtige Partner in der Umsetzung der 2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung. Das Kapitel im Regierungsprogramm zur Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe ist kurz gehalten und bedarf genauerer Betrachtung.

„Wichtige Elemente einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Entwicklungspolitik sind im Regierungsprogramm aber noch nicht verankert“, erklärt Johanna Mang von Licht für die Welt.

„Die Entwicklungszusammenarbeit muss inklusiv und barrierefrei im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) und in Einklang mit der 2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung gestaltet sein. Bedauerlicherweise fehlen diese wesentlichen Elemente, zu denen sich die Republik Österreich bekannt hat, im Text des Regierungsprogramms. Hier sollte nachgebessert werden“, so Mang.

Österreich sollte sich auch im Zuge der EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2018 federführend dafür engagieren und die Umsetzung der 2030 Agenda und eine starke Partnerschaft der EU mit Afrika vorantreiben.

Für den Bereich Inklusion und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention fordert Licht für die Welt Fortschritt statt Rückschritte: „Die UN-Behindertenrechtskonvention ist in Österreich seit bald zehn Jahren in Kraft und Teil der Gesetzgebung. Hier darf nicht länger von ‚Best-Practice‘ und ‚Modellen‘ gesprochen werden. Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Bildung, Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft überhaupt ist ein Menschenrecht und muss ohne Wenn und Aber realisiert werden“, fasst Johanna Mang zusammen und verweist auf den im kommenden Jahr anstehenden Bericht Österreichs an die Vereinten Nationen zur Umsetzung der Konvention.

Licht für die Welt fordert die Bundesregierung daher abschließend auf ihren Verpflichtungen gemäß zu handeln, im Sinne einer inklusiven und nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft.

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