Öffentliche Aktion vor dem Parlament: „Baustelle Inklusion: Jeder Artikel zählt“
Im Jahr 2008 ratifizierte die Republik die UN-Behindertenrechtskonvention. Seither sind fast 17 Jahre ins Land gezogen und zur Umsetzung der …
5. Mai ist europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
„Österreich ist in der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention säumig“, kritisiert Alex Buchinger, Geschäftsführer von Licht für die Welt Österreich, anlässlich des europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai, an dem Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen aufzeigen: Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde in Österreich im Jahr 2008 ratifiziert – ihre Umsetzung bleibt jedoch lückenhaft.
Die beiden Artikel 11 „Gefahrensituationen und Humanitäre Notlagen“ und Artikel 32 „Internationale Zusammenarbeit“ sprechen eine klare Sprache zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Demnach darf Österreich weder in der internationalen humanitären Hilfe noch in der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) Menschen mit Behinderungen ausschließen.
Der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP) 2022-2030 soll die Umsetzung der UN-BRK sichern, aber: Obwohl die darin formulierten Zielsetzungen klar und richtungsweisend sind, reichen die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht aus, um diese Ziele zu erreichen.
Im NAP begnügt Österreich sich damit, zumindest 10 Prozent der EZA inklusiv zu gestalten. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass 90 Prozent der Maßnahmen Menschen mit Behinderungen weiter ausschließen dürfen. Licht für die Welt fordert, alle Projekte müssen inklusiv sein.
Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit findet weiterhin nur punktuell statt. “Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen muss priorisiert und die finanziellen Ressourcen dafür erhöht werden“, fordert Buchinger.
Licht für die Welt leistet inklusive humanitäre Hilfe
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