Licht ins Dunkel: ORF diskriminiert hörbehinderte Menschen

Der ORF wirbt derzeit sehr stark für Spenden, die im Interesse behinderter Menschen eingesetzt werden. Hingegen versagt er seit Jahren mindestens 40-70.000 hörbehinderten ÖsterreicherInnen eine vollständige Untertitelung seiner Fernsehsendungen.

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Während dies z.B. in den USA gesetzlich vorgeschrieben ist und in anderen Ländern (z.B. Großbritannien, Spanien) die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten Selbstverpflichtungen eingegangen sind, die bis 2010 zu einer vollständigen Untertitelung der Fernsehsendungen führen werden, verweigern die Verantwortlichen (trotz stattfindender Schlichtungsverhandlungen) eine schnelle Lösung.

Darüber hinaus hat sich erst vor Kurzem herausgestellt, dass die GIS als Tochter des ORF, die eigentlich nur für die Gebühreneinbringung zuständig ist, für eine sehr unrühmliche – jedenfalls unethische, wenn nicht rechtswidrige – Aktivität gegen hörbehinderte Menschen verantwortlich ist: Im Kontext eines Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof zur Fernsehgebührenbefreiung für hörbehinderte Menschen wurden die Angestellten der GIS zu Bespitzelungsaktionen in Haushalten solcher Menschen motiviert. Es ging vor allem darum, ob in diesen Haushalten nicht auch hörende Menschen zu Unrecht die den hörbehinderten zustehende Gebührenbefreiung genossen.

Das empörendste Element an diesen Aktivitäten der GIS ist, dass der Prokurist der GIS, Herr Kopff die Tatsache, dass hörbehinderte Menschen (wenn sie nicht – wie bei anderen Personengruppen auch – bedürftig sind) Fernsehgebühren bezahlen müssen, obwohl sie vielen Sendungen mangels Untertitel nicht folgen können, wörtlich als „sozial ausgewogen und fair“ bezeichnet. Wohlgemerkt: Für Hörende würde das bedeuten, dass sie volle Gebühren bezahlen müssten, aber nur bei ungefähr der Hälfte der Sendungen auch ein Ton mitgeliefert würde.

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