Unter diesem Titel berichtete der KURIER über die Vorgangsweise der Bundesländer beim Behinderteneinstellungsgesetz.
So wurden Im Jahr 2000 insgesamt 2302 sogenannte Pflichtplätze nicht besetzt. Anstatt behinderte Menschen einzustellen zahlten die Länder in Zeiten knapper Budgets lieber 65,7 Millionen Schilling als Ausgleichstaxe an das Sozialministerium und kauften sich somit von ihrer gesetzlichen Einstellungspflicht frei.
Negativer Spitzenreiter war wie in den vergangenen Jahren auch diesmal wieder das Land Wien: Für 1019 nicht besetzte Arbeitsplätze zahlte es lieber 29 Millionen Schilling in den Ausgleichstaxfonds. Ebenfalls ihrer Einstellungspflicht nicht nachgekommen sind Niederösterreich, Tirol, Salzburg, Vorarlberg und das Burgenland.
Daß es auch anders geht, hat die Steiermark bewiesen: Sie hat ihre Einstellungspflicht mit 692 Arbeitsplätzen übererfüllt (!). Aber auch Oberösterreich und Kärnten haben bedeutend mehr behinderte Menschen eingestellt, als sie nach dem Gesetz verpflichtet gewesen wären. Zusätzlich noch wurden in der Steiermark in den letzten Jahren 400 Geschützte Arbeitsplätze geschaffen.
Wien begründet sein Versäumnis damit, daß man etwa im Bereich der Krankenpflege oder bei den LandeslehrerInnen kaum behinderte ArbeitnehmerInnen einsetzen könne. Im Gegensatz dazu hat die Steiermark ebenfalls in diesen Bereichen Personal eingestellt und trotzdem ihr Plansoll drastisch übererfüllt.
Es stimmt weiterhin: „Wien ist anders.“