Seit 1. Jänner 2007 gibt es auch in Liechtenstein ein Behindertengleichstellungsgesetz. Es ist in weiten Strecken dem österreichischen Gesetz ähnlich, doch in wesentlichen Punkten besser.
„Das Behindertengleichstellungsgesetz und die dazugehörige Verordnung sind am 1. Januar 2007 in Kraft getreten“, berichtet Alex Biedermann gegenüber BIZEPS-INFO. Der Experte und ehemalige Mitarbeiter der Regierung in Vaduz, der anfangs an der Schaffung des Gesetzesentwurfs beteiligt war, verweist auf die nun veröffentlichten Textfassungen im Internet.
- Nr. 243 Gesetz vom 25. Oktober 2006 über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BGlG) sowie die dazugehörige
- Nr. 287 Verordnung vom 19. Dezember 2006 über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsverordnung; BGlV)
Um das Gesetz wurde in Liechtenstein seit dem Jahr 2002 gerungen.
Ähnlich, aber besser
Bei einer ersten Durchsicht fällt einem die über weite Strecken idente Textierung im Vergleich mit dem österreichischen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz auf. Doch – und das ist sehr interessant – bei genauerem Lesen stellt man fest, dass es Bestimmungen enthält, die weit über jene in Österreich hinausgehen.
Der wohl auffallendeste Unterschied ist ein Unterlassungsanspruch, um den die österreichische Behindertenbewegung vergebens gekämpft hat. Positiv wirkt die dazugehörige Verordnung, die nicht ganz unähnlich der Konstruktion in der Schweiz erstellt wurde. Diese Verordnung schreibt wichtige Vorschriften – wie Normen – fest. Der Österreichische Gesetzgeber hat sich – trotz massiver Forderungen der Behindertenbewegung – dazu nicht durchringen können und Normen nur in den Erläuterungen erwähnt.