Die Begutachtung zum Behindertengleichstellungsgesetz in Liechtenstein war am 28. Jänner 2005 abgeschlossen. Einige Verzögerungen führten dazu, dass es noch immer nicht beschlossen wurde.
Bis zum 28. Jänner 2005 nahm die Regierungskanzlei in Liechtenstein Stellungnahmen zum Entwurf eines Behindertengleichstellungsgesetzes entgegen. Man ging damals davon aus, dass das Gesetz Anfang 2006 in Kraft treten wird.
Doch es kam anders. Noch immer wird über das Gesetz debattiert. Der Liechtensteiner Landtag beschäftigte sich Mitte März 2006 in einer ersten Lesung mit den Inhalten der Gesetzesvorlage.
Der Gesetzesentwurf sieht behindertengerechte Anpassungen von Bauten, öffentlichen Verkehrsmitteln und Straßenübergängen vor. Zudem soll ein Büro für Behindertengleichstellung eingerichtet werden. Grundsätzlich sind alle Parteien für einen Beschluss. Diskussionspunkte sind aber eine verpflichtende Integration im Arbeitsmarkt und die Kosten der Baumaßnahmen.