Familienbeihilfe

Die erhöhte Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder kann nur gewährt werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für den „Grundbetrag“ (normale Familienbeihilfe) und eine erhebliche Behinderung vorliegen.

Wann ist ein Kind erheblich behindert?

  • Wenn infolge eines Leidens oder Gebrechens eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung (Dauer mind. 3 Jahre) im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung vorliegt und dadurch ein Grad der Behinderung von mindestens 50% besteht, oder
  • wenn es infolge eines Leidens oder Gebrechens voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (= dauernde Erwerbsunfähigkeit)

Wer bestätigt die Behinderung bzw. dauernde Erwerbsunfähigkeit?

  • Das Sozialministeriumservice

Wie und wo erfolgt die Antragstellung?
Die ärztliche Bescheinigung erfolgt auf einem Formular des Finanzamtes und ist dem zuständigen Wohnfinanzamt vorzulegen. Wenn die erhöhte Familienbeihilfe noch nicht beantragt wurde, kann dies gleichzeitig mit Hilfe dieses Formulars erfolgen.

Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50% oder wird ärztlicherseits die voraussichtliche Erwerbsunfähigkeit bescheinigt, gewährt das Finanzamt die erhöhte Familienbeihilfe als Zuschlag zur allgemeinen Familienbeihilfe.
Sie kann fünf Jahre rückwirkend ab Antragstellung zuerkannt werden.

Wie lange kann die erhöhte Familienbeihilfe gewährt werden?
Der Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe besteht grundsätzlich, sofern die Voraussetzungen für den Bezug der Allgemeinen Familienbeihilfe erfüllt sind, bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Sollte die erhöhte Familienbeihilfe darüber hinaus gewährt werden, muss eine Erwerbsunfähigkeit des Kindes vorliegen und diese

  • vor Vollendung des 21. Lebensjahres, oder
  • während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahre, eingetreten sein.

Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt € 152,90 pro Monat (Stand: 2016) und wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt.

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