Liquidieren, „erlösen“

NS-Medizin. Vorbereitung, Planung und Durchführung der "Euthanasie"-Morde im Nationalsozialismus.

Sterbehilfe
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„Albert Massiczek war ein Bub wie jeder andere in den zwanziger Jahren in Österreich. Er weiß nicht mehr, wann genau es war, aber er weiß, wie sehr er erschrak, als er zwei Frauen „So was gehört weg!“ rufen hörte – der Zuruf galt einem behinderten Mädchen auf Krücken. Wenige Jahre später hörte er seinen geliebten Turnprofessor vortragen, Zwangssterilisation von Verbrechern, Behinderten, Trinkern und Erbkranken sei notwendig im Dienst der Volksgesundheit“, beginnt das Nachrichtenmagazin einen Artikel.

Profil setzt fort: „Die Rede vom Ausmerzen, Liquidieren, ‚Erlösen‘ der Leidenden war dem Buben so vertraut, daß er seine Katze umbringen wollte, als die krank war. Die Katze kratzte, biß und überlebte. Wieder Jahre später erfuhr Massiczek, daß der behinderte Sohn einer befreundeten Familie nach Zwangseinweisung in ein Krankenhaus plötzlich gestorben war. ‚Trotz hingebungsvoller Pflege‘, hatte es in der amtlichen Todesnachricht geheißen.“

„Der in der NS-Terminologie unter ‚Euthanasie‘ betriebene Mord hat in Österreich mindestens 25.000 Menschenleben gekostet. Getötet wurden Kinder, Erwachsene, alte Menschen. Sie starben in der Gaskammer des Renaissance-Schlosses Hartheim, Oberösterreich, starben durch Überdosen des Betäubungsmittels Luminal, durch Giftinjektionen, an Hunger. Und das, obwohl das Gesetz, mit dem das NS-Regime sein Vorgehen legitimieren wollte, nie in Kraft getreten ist“, hält Profil abschließend fest.

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