LR. Ragger: Barrierefreiheit ein Qualitätszeichen

Tagung morgen Dienstag im Casineum - "die Norm nicht mehr die Ausnahme"

Christian Ragger
FPÖ

„Das große Interesse für den Aktionstag über barrierefreies Bauen morgen, Dienstag, dem 27. 7. ab 13 Uhr im Casineum Velden zeigt, dass behindertengerechtes Bauen nichts mehr Exklusives ist, sondern etwas Inklusives ist.

Die Veranstaltung steht unter dem Titel „Inklusiver Tourismus“, was nichts anderes bedeutet, als dass die Lebens- und Wohnbedingungen so ausgestaltet sein sollten, dass jeder Mensch mit Beeinträchtigung sich so frei und ungehindert bewegen kann wie jeder andere“, erklärte Kärntens Sozialreferent LR Mag. Christian Ragger, heute Montag bei einer Pressekonferenz im Rathaus Klagenfurt.

Bürgermeister Christian Scheider und der Gleichstellungsbeirat der Landeshauptstadt sind Mitveranstalter der morgigen Tagung. LR Ragger und Bgm. Scheider wiesen darauf hin, dass Barrierefreiheit auch für touristische Betriebe ein Qualitätszeichen sein sollte.

„Wir sind dabei am Anfang einer Entwicklung, aber für eine Urlaubsregion wie Kärnten ist Barrierefreiheit eine Standortfrage, die an Bedeutung gewinnt. Tourismusbetriebe, welche hier überzeugende Konzepte anbieten können, können auf beachtliche Zuwächse verweisen“, betonten beide.

Mitorganisator Mag. Georg Unterrainer, selbst Betroffener, ergänzte, dass die touristische Servicekette barrierefrei sein sollte. Angefangen vom Zimmer und seiner Zugänglichkeit bis zum Transport vom Flughafen oder Bahnhof zum Hotel oder die Toiletteanlagen des Restaurants. Wir brauchen dabei durchgehende Konzepte“, so Mag. Unterrainer.

Für den Sozial- und Wohnbaureferenten LR Mag. Ragger gibt es eine Devise: „Barrierefreiheit sollte die Norm und nicht die Ausnahme sein“! In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass auch die Wohnbauförderungsgelder nach diesem Prinzip verteilt werden.

Gesellschaften, welche behindertengerechte Wohnungen errichten, bekämen bei der Mittelverteilung den Vorzug. Weiters betonte Ragger, dass die Wohnbaugesellschaften Betroffene bei notwendigen behindertengerechte Wohnungsumbauten unterstützen. „Sie organisieren und erledigen auf Antrag die Bauarbeiten, bekommen auch eine Förderung des Landes, sodass die Mieter damit nicht mehr belastet sind.

Barrierefreiheit sollte jedenfalls in seinen Referaten ein übergreifendes Ziel sein. Zu diesem Zweck hat die Landesabteilung Hochbau (Steuerungsgruppe für barrierefreies Planen und Bauen) eine Broschüre zum Thema Barrierefreiheit erstellt, die alle Architekten und Baufirmen über Grundsätze der Barrierefreiheit informiert.

Abteilungsleiter Dr. Alter Kreiner wies darauf hin, dass Interessierte diese bei Herrn Wolfgang Paier (050536-17096) anfordern bzw. im Internet abrufen können.

Das selbständige Wohnen von Menschen mit Assistenzbedarf unterstützen.

Das ist für LR. Mag. Christian Ragger der Kernauftrag an die Sozialpolitik und den sozialen Wohnbau in den nächsten Jahren. Wohnungen müssen barrierefrei gestaltet werden und der technische Fortschritt muss für Senioren und behinderte Menschen vermehrt genutzt werden. Barrierefreiheit diene nicht nur beeinträchtigten Menschen, sondern sie bedeute auch Komfort für alle.

Sanierungsdarlehen der Wohnbauförderung werden bevorzugt für die behindertengerechte Adaptierung von bestehenden Wohnungen eingesetzt.

„Entscheidend ist die bedürfnisgerechte Versorgung; d.h. die Betroffenen brauchen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie sie leben wollen. Aufgabe der Sozialverwaltung ist es, entsprechende Angebote zu kreieren“, betont Ragger abschließend.

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