LTP Halder: Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung

"Leicht-Lesen-Version" des Chancengesetzes überreicht

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Das Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung, das im Jahr 2006 vom Vorarlberger Landtag verabschiedet wurde, sieht Förderungen für gesundheitliche Rehabilitation, für schulische und berufliche Weiterbildung, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und im Arbeitsleben vor. Den Intentionen des Gesetzes folgend wurde nun eine „Leicht-Lesen-Version“ des „Chancengesetzes“ erstellt, die Landtagspräsident Gebhard Halder heute, Mittwoch, 5. Dezember, den am Entstehen des Gesetzes beteiligten Menschen mit Behinderung überreichte.

„Das Chancengesetz stärkt nicht nur die Rechte von Menschen mit Behinderungen, sondern trägt außerdem zu mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bei“, so Halder. Eine leicht lesbare und verständliche Version des Gesetzes soll den Menschen mit Behinderung entgegen kommen und eine praktische Hilfe im Alltag sein, so Landtagspräsident Halder weiter.

An der Überreichung der „Leicht-Lesen-Version“ nahmen neben Landtagspräsident Gebhard Halder auch die beiden LT-Vizepräsidentinnen Gabriele Nußbaumer und Bernadette Mennel sowie Vertreter der an der Entstehung des Chancengesetzes beteiligten Einrichtungen und Institutionen teil.

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