Ludwig: Barrierefreiheit wird im Wohnbau großgeschrieben

"Wien ist im Bereich der Barrierefreiheit bereits heimischer Vorreiter, dennoch gilt es, diesem wichtigen Aspekt noch höheres Augenmerk zu widmen", hielt Ludwig anlässlich des heutigen "Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen" fest.

Bauplan mit Zirkel
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So werden – neben der verstärkten Errichtung von Wohnformen, die auf die Bedürfnisse von SeniorInnen und Wienerinnen mit Behinderungen zugeschnitten sind – künftig alle Wohnprojekte, die eine Förderung erhalten wollen, ganz besonders nach sozialen Aspekten bewertet.

Ludwig: „Damit forcieren wir eine weitere qualitative Verbesserung des Wohnangebots für Menschen mit Behinderungen. Nach der Einrichtung der Servicestelle für barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen im heurigen Jahr ein weiterer wichtiger Schritt, um den Wohnalltag von behinderten Menschen komfortabler zu gestalten. Alle Maßnahmen werden in enger Kooperation mit der gemeinderätlichen Behindertenkommission und Prof. Erika Stubenvoll, zweite Landtagspräsidentin und Vorsitzende der Kommission, und in Zusammenarbeit mit Vereinen Betroffener gesetzt.“

Mit der Novelle der Bauordnung im Jahr 2004, die strengere Bestimmungen als in den übrigen Bundesländern beinhaltet wurde bereits ein wesentlicher Schritt gesetzt, um eine verbesserte Barrierefreiheit in der Bundeshauptstadt zu erreichen. Die Stadt Wien fördert zudem verstärkt Wohnformen, die in besonderem Maße auf die Bedürfnisse und Wünsche der älteren Generation und von behinderten Menschen zugeschnitten sind. Ziel ist jedoch nicht nur die barrierefreie und behindertengerechte Gestaltung der Wohnhausanlagen und Wohnungen, sondern auch das harmonische Miteinander unterschiedlicher Generationen und die Integration von Menschen mit Behinderungen.

Durch Wohnbauten, in denen Jung und Alt und behinderte Mnschen ein optimales Wohnungsangebot vorfinden, fördert Wien das Zusammenleben. Denn auch die Kommunikation und der nachbarschaftliche Kontakt sollten möglichst frei von Schwellenängsten und Barrieren sein. Die Investitionen aus den Mitteln der Wiener Wohnbauförderung gewährleisten ein umfassendes Angebot an erschwinglichen Wohnungen, sie dienen aber auch dazu, sicherzustellen, dass bedarfsgerechte Wohnformen realisiert werden. Rund 20 Prozent der Wiener Wohnbauförderung werden in Wohn- und Pflegeprojekte für ältere und behinderte Menschen bzw. in Sanierungen (Aufzugseinbauten, Treppenlifte etc.) und Einzelwohnungsverbesserungen investiert.

Qualitätskriterium „Soziale Nachhaltigkeit“

Über die Einführung der vierten Säule „Soziale Nachhaltigkeit“ bei der Projektbeurteilung im Rahmen der Bauträgerwettbewerbe und im Grundstücksbeirat – als Ergänzung der drei bisherigen Kriterien Planungsqualität, Ökonomie und Ökologie – soll den sozialen Aspekten der Architektur noch mehr Gewicht beigemessen werden. Auch die Partizipation – also die Mitbestimmungsmöglichkeiten der BewohnerInnen – soll ausgeweitet werden.

„In einer ganzen Reihe von Wohnprojekten, die zurzeit in Planung oder Bau sind, werden bereits – über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus – bauliche Voraussetzungen geschaffen, die eine möglichst große Barrierefreiheit gewährleisten. Zudem achten wir darauf, dass spätere Umbauten in der Wohnung ohne großen Aufwand und kostengünstig zu bewerkstelligen sind. Durch das neue Qualitätskriterium sollen die PlanerInnen, ArchitektInnen und Bauträger dazu angeregt werden, ihre Innovationskraft verstärkt sozialen Aspekten des Wohnens zu widmen“, erklärt Ludwig.

Erfolgreiche Zwischenbilanz der Kompetenzstelle für barrierefreies Wohnen

Um allen WienerInnen, die Fragen rund um das Thema „barrierefreies Wohnen“ haben, ein noch besseres Service zu bieten, wurde im Juli 2008 ein neues Wiener Beratungszentrum ins Leben gerufen. Hauptaufgabe der Anlaufstelle ist das umfassende Service für alle BürgerInnen rund um das Thema barrierefreies Wohnen. Dabei steht vor allem die Informations- und Beratungstätigkeit über das Angebot an Förderungen und über mögliche bauliche Verbesserungen im Vordergrund. Seitens der Kompetenzstelle werden auch Amtssachverständige für barrierefreies Bauen gestellt, die in behördlichen Angelegenheiten und im baulichen Wirkungsbereich der Stadt Wien tätig sind. Ludwig: „Die neue Servicestelle wird, wie eine aktuelle Zwischenbilanz zeigt, von den Wienerinnen und Wienern sehr gut angenommen.

Neben zahlreichen telefonischen Auskünften, Beratungsgesprächen und bislang rund 25 Lokalaugenscheinen vor Ort nimmt die Kompetenzstelle bei rund 40 Projekten der

Magistratsabteilungen 19 und 34 und des Wiener Krankenanstaltenverbundes Beratungstätigkeiten wahr und ist bei rund 15 Behördenverfahren im Bereich der Amtssachverständigentätigkeit im Einsatz.“ Beratungssuchende waren vorwiegend ältere Menschen, die teilweise durch jüngere Angehörige vertreten wurden. Vor allem SeniorInnen mit einer – durch eine Krankheit oder Operation – eingeschränkten Bewegungsfähigkeit nehmen das Service in Anspruch.

Eine Reihe von Anfragen kamen zudem auch von PlanerInnen, die barrierefreie Zugangsmöglichkeiten für Objekte gestalten und von BürgerInnen, die ihre Wohnobjekte barrierefrei planen oder umbauen wollen. Im Mittelpunkt dabei standen der Wunsch nach Tipps für die zu setzenden Maßnahmen, nach Informationen über die Förderungsmöglichkeiten und Fragen nach den voraussichtlichen Kosten für Maßnahmen zur Barrierefreiheit und nach geeigneten Fachfirmen. Oftmals wurde auch um Unterstützung bei der Erstellung der Fördereinreichung ersucht. Einige Beratungssuchende wünschten sich zudem Hilfestellung bei der Suche nach einer barrierefrei gestalteten Wohnung.

Förderungen für behindertengerechte Umbauten

Die Stadt Wien bietet im Rahmen von Einzelwohnungsverbesserungen auf Antrag bei der MA 50 – Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten, finanzielle Förderungen an. Zu den am häufigsten beantragten Sanierungsmaßnahmen zählen der Einbau von Treppenliften, der behindertengerechte Umbau von Sanitärräumen sowie die Verbreiterung von Türen und die Beseitigung von Türstaffeln und sonstigen Maßnahmen, die insbesondere Rollstuhlfahrern zugute kommen. 2008 wurden für Einzelwohnungsverbesserungen Fördermittel (nicht rückzahlbare Zuschüsse) im Ausmaß von insgesamt rund 1,2 Mio. Euro ausgeschüttet.

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