Ludwig/Chorherr: Neuregelungen im Wiener Baurecht bringen richtungsweisende Verbesserungen

Gesetzesnovellen forcieren kostengünstiges Bauen und Wohnen, bringen Verbesserungen bei Ökologie und Sicherheit und tragen zu weiterem Ausbau der Wohn- und Lebensqualität bei

Bauplan mit Zirkel
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Heute, Montag, werden die Novelle der Wiener Bauordnung sowie auch die Novellierung des Wiener Kleingartengesetzes und des Wiener Garagengesetzes im Gemeinderatsausschuss für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung behandelt.

Nach mehrmonatigen Vorarbeiten, zwei umfassenden Begutachtungsverfahren und dem zwischenzeitlich bereits erfolgten Beschluss in der Sitzung der Wiener Landesregierung, am 13. Mai 2014, werden die vorliegenden Gesetzesentwürfe auch dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

„Die Neuregelungen umfassen ein ganzes Bündel von Maßnahmen, die wesentliche und auch richtungsweisende Verbesserungen im Wiener Baurecht bringen“, wie Wohnbaustadtrat Michael Ludwig und Gemeinderat Christoph Chorherr in der gemeinsamen Präsentation heute Vormittag betonten.

Neben grundsätzlichen Verfahrenserleichterungen und gezielten Vereinfachungen für BauwerberInnen – allerdings ohne die Rechte der AnrainerInnen einzuschränken – sind diese in drei wesentlichen Schwerpunkten zusammenzufassen, wie Wohnbaustadtrat Michael Ludwig ausführt: „Wir setzen wichtige Maßnahmen, um kostengünstiges Bauen und Wohnen zu unterstützen und zu forcieren, erreichen wesentliche Verbesserungen im Bereich der Ökologie und der Sicherheit. Und wir schaffen auch wichtige Neuregelungen, die den Ausbau der Wohn- und Lebensqualität sicherstellen. Allesamt Maßnahmen, die den Wienerinnen und Wiener zugute kommen“, betonte Ludwig. …

Die wesentlichen Eckpunkte

Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte gegliedert in den drei Bereichen „für kostengünstiges Bauen und Wohnen“, „für mehr Wohn- und Lebensqualität“ und „zur Erhöhung der Sicherheit“:

Maßnahmen für kostengünstiges Bauen und Wohnen: Durch gezielte Maßnahmen, wie etwa die Einführung einer eigenen Widmungskategorie „förderbarer Wohnbau“, verankert in der Wiener Bauordnung, soll den steigenden Grundstückskosten – und damit einem Preistreiber im Wohnbau – entgegen gewirkt werden. In besonderen Fällen werden von der Stadt Wien in Hinkunft Widmungen zeitlich befristet vorgenommen. Grundstücksspekulation sollte mit diesem Instrument erfolgreich Einhalt geboten werden. …

Erleichterungen für Aufzugszubauten: Zur barrierefreien Erschließung bestehender Gebäude werden auch Aufzugszubauten – sofern mit dem Stadtbild vereinbar – erleichtert. In Zukunft werden Bewilligungen für Aufzugszubauten auch dann zu erteilen sein, wenn sie über eine Baufluchtlinie in eine gärtnerisch auszugestaltende Fläche ragen. …

Der weitere Fahrplan

Die Novelle der Wiener Bauordnung sowie auch die Novellierung des Wiener Kleingartengesetzes und des Wiener Garagengesetzes stehen heute, Montag, auf der Tagesordnung des Ausschusses für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung. Nach entsprechender Beschlussfassung und der Behandlung im Wiener Landtag, am 30. Juni 2014, werden diese Neuerungen schließlich noch im Juli 2014 im Wiener Baurecht verankert sein.

Die Neuerungen treten je nach Gesetzgebung bereits am Tag nach der Veröffentlichung – betrifft das Wiener Garagengesetz sowie weite Teile der Wiener Bauordnung und des Wiener Kleingartengesetzes – in Kraft. Einige Neuerungen erlangen drei Monate nach Kundmachung bzw. vereinzelte Neuregelungen mit Juni 2015 Rechtswirksamkeit.

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