„Machen S‘ in die Windel, Sie haben eh eine an“

Der Standard: Einsperren, festbinden und niederspritzen von Insassen in Pflegeheimen soll bundesweit geregelt werden. Ein großes Problem aber bleibt: Personalmangel.

Selbstbestimmt Leben
Resel, Mag. Werner

Wie „Der Standard“ berichtet sollen „Bisherige rechtliche Graubereiche“ im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen in Österreich laut VP-Justizsprecherin Maria Fekter schon ab Herbst der Vergangenheit angehören. „FP-Justizminister Dieter Böhmdorfer kündigte ein bundesweites Heimvertragsgesetz an, nachdem er im Juli festgestellt hatte, dass 90 Prozent aller Verträge von Alters- und Pflegeheimen gesetzwidrige Passagen enthalten. Nun will die Bundesregierung auch die Unterbringung in Heimen gesetzlich regeln. Wie berichtet, soll konkret festgeschrieben werden, wann und unter welchen Umständen Freiheitsberaubung erlaubt ist. Der Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft (VSP) soll derartige Maßnahmen als Interessenvertretung überprüfen. Möglich soll auch eine gerichtliche Prüfung der Zustände in den Heimen werden.“, informiert „Der Standard“ weiter.

Insgesamt stößt das Vorhaben der Regierung auf breite Zustimmung.
„Aufgrund des Personalschlüssels kämen Pflegebedürftige manchmal nur fünf-bis zehnmal pro Jahr ins Freie, manche noch seltener. Der Mangel an Personal führe immer wieder auch zu Freiheitsberaubung durch mechanische Fixierung oder medikamentöse Ruhigstellung. Reagierten Heimbewohner auf diese Situation ängstlich, aggressiv oder verwirrt, würden Psychopharmaka gegeben. Der Pflegeschlüssel enthalte laut einer Studie keine Zeit für Sterbebegleitung. Sterbe jemand in der Nacht, „können Pflegende nur nachschauen, ob jemand noch lebt. Personen in Mehrbettzimmern müssen das Sterben ihrer Nachbarn miterleben.“, berichtet „Der Standard“ abschließend.

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