ÖAR drängt auf Durchführung eines bundeseinheitlichen Heimvertragsgesetzes
Wieder einmal rütteln Medienberichte über Missstände in Heimen und Pflegestationen die Öffentlichkeit auf. Einer Meldung der Austria Presseagentur zufolge gibt es in einer Villacher Pflegestation skandalöse Zustände bei der Pflege und Betreuung alter Menschen; in der Sendung „Thema“ vom vergangenen Montag wurde über gravierende Qualitätsmängel in einer privaten Wiener Pflegestation berichtet. „Ein bundeseinheitliches Heimvertragsgesetz, das einheitliche Qualitätsstandards festschreibt, an die sich ausnahmslos alle Heimbetreiber halten müssen, ist mehr als überfällig,“ fordert Eduard Riha, Generalsekretär der ÖAR.
Ein derartiges Gesetz ist eine langjährige Forderung der ÖAR. Der vom Justizministerium Ende des Sommers vorgelegte Entwurf eines Heimaufenthaltsgesetzes ist von seinen Mindestanforderungen her vollkommen unzureichend, um die schon längst fälligen Verbesserungen für HeimbewohnerInnen rechtlich absichern zu können.
Wesentliche Grundrechte, wie das Recht auf freie Arzt- und Therapeutenwahl oder etwa die Klarstellung, dass eine medizinische Behandlung grundsätzlich der Zustimmung der HeimbewohnerInnen selbst oder des Sachwalters bedarf, fehlen im Entwurf. Klar geregelt müssen in einem derartigen Gesetz auch alle Rechte und Pflichten zwischen BewohnerInnen und Heim-Trägern sein. Bisher legten sich allerdings die Länder gegen ein Bundes-Heimvertragsgesetz quer und fühlten sich in ihrer Kompetenz beeinträchtigt.
Die ÖAR ist bemüht, die Lebenssituation schutzbedürftiger Menschen abzusichern. Eine derartige Absicherung kann durch ein Bundes-Heimvertragsgesetz, das dem Individuum seine Rechte zusichert, gelingen.