Fragen rund ums Bundespflegegeldgesetz

Mandak: Demenzkranke brauchen Mindesteinstufung auf Pflegegeldstufe 4

Besonderer Pflegeaufwand muss berücksichtigt werden

„Das Pilotprojekt des Sozialministeriums, durch einen Zuschuss für die Finanzierung einer Ersatzpflege die Situation der pflegenden Angehörigen zu verbessern, ist positiv“, urteilt Sabine Mandak, Seniorensprecherin der Grünen. Allerdings ist die Praxis der Pflegegeldeinstufung bei demenzkranken Menschen reformbedürftig.

„Durch den Krankheitsverlauf und die Besonderheit der Erkrankung (großer Bewegungsdrang, Unrast, Persönlichkeitsveränderung) ist ab dem Anfangsstadium eine dauernde Beaufsichtigung notwendig,“ so Mandak.

Derzeit gäbe es bei Demenzerkrankungen aber meist eine zu niedrige Einstufung, da die derzeit verwendeten Kriterien zu kurz greifen. Es ist daher notwendig, die bei der Pflegegeldeinstufung tätigen begutachtenden ÄrtztInnen speziell zu schulen. Die übliche Einstufung in die Pflegegeldstufe 2 entspricht nicht dem tatsächlichen Pflegebedarf. Ein höheres Pflegegeld für demenzkranke Menschen ist dringend notwendig. Für bestimmte Gruppen von Pflegebedürftigen, z.B. für blinde Menschen oder RollstuhlfahrerInnen, sind in der Einstufungsverordnung Mindesteinstufungen festgelegt.

„Dies wäre auch bei Demenzkranken erforderlich, um den besonderen Pflegeaufwand zu berücksichtigen“, fordert Mandak.

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