Mangelhafte Sachwaltertätigkeit – zu wenig Sachwalter?

Immer wieder beschweren sich von Sachwalterschaft Betroffene und ihre Angehörigen bei VertretungsNetz und pro mente Wien.

Ordner mit rechtlichen Unterlagen im Regal
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Sachwalterschaft ist noch immer eine Maßnahme, die Betroffene in ihren Persönlichkeitsrechten massiv beschränkt. In Österreich wird in 55% der Fälle der Sachwalter für „alle Angelegenheiten“ bestellt. Dies sollte aber eher die Ausnahme als die Regel sein.

In Wien sind es negative Rückmeldungen über Rechtsanwaltskanzleien oder Notariate – manche Kanzleien führen mehrere hundert Sachwalterschaften. Der im Gesetz verlangte persönliche Kontakt und die individuelle Unterstützung, kommen so oft zu kurz.

Die meisten Richter sind froh, wenn sich irgendein Sachwalter findet – die Qualität der Führung der Sachwalterschaft scheint eine untergeordnete Rolle zu spielen.

Dieser Umstand kann sich dramatisch auf das Krankheitsgeschehen von Menschen mit psychischen Erkrankungen auswirken. Dazu Dr. Georg Psota, Obmann pro mente Wien: „Gerade Menschen mit psychischen Problemen brauchen in akuten Krankheitsphasen Unterstützung in bestimmten, aber nicht in allen Bereichen. Wir plädieren für einen viel differenzierten Einsatz der Maßnahme Sachwalterschaft.“

Wohnen, Gesundheit und Pflege im Blick?

Dr. Peter Schlaffer, Geschäftsführer von VertretungsNetz, sieht in der Führung einer Sachwalterschaft eine komplexe Aufgabe, bei der es neben finanziellen Belangen immer auch um Unterstützung bei der Sicherstellung einer adäquaten Wohnsituation sowie einer gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung geht. Schlaffer betont: „Sachwalter aus Rechtsberufen kümmern sich oft nicht, oder zu wenig um diese essentiellen Lebensfelder ihrer KlientInnen. Kanzleien sind meist nicht auf die Vertretung von Menschen mit psychischen Erkrankungen ausgerichtet.“

Psota berichtet, dass von Sachwaltern aus Rechtsberufen das Geld oftmals angespart wird, anstatt es Betroffenen zur Verfügung zu stellen. Diese Vorgangsweise schließt die Betroffenen von der Teilhabe an der Gesellschaft aus. Auch beauftragen Rechtsanwälte immer wieder Dritte mit Sachwaltertätigkeiten – etwa für Geldauszahlungen. KlientInnen müssen extra für diese Leistungen zahlen. Sie können sich nur schwer dagegen wehren. Ein Sachwalter hat sich – wo immer möglich – an den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen zu orientieren. Dies ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal für die Tätigkeit der Vereinssachwalter.

Verbesserungspotentiale

Schlaffer stellt ein Erfolgsmodell vor: „Unser „Clearing-Angebot“ an den Wiener Bezirksgerichten hilft Sachwalterschaftsverfahren und Bestellungen zu vermeiden und trägt dazu bei, Gerichte zu entlasten. Bei einem Drittel der Fälle ist es so möglich, andere Unterstützungsformen als Sachwalterschaft zu finden.“

Für Schlaffer und Psota gibt es klare Verbesserungspotentiale, wie einschlägige Seminarangebote für Richter und Rechtsberufler sowie Angehörige, denn in Wien übernehmen Angehörige in knapp 42% die Sachwalterschaft. Sie haben meist keine einschlägige Erfahrung und daher ist Beratung und Schulung für diese Gruppe so wichtig. VertretungsNetz bietet sie an.

Für beide bräuchte es mehr Sozialarbeit bei Behörden und psychosozialen Einrichtungen. Der Ausbau von bestehenden professionell geführten Projekten zur Geldverwaltung – wie dem „Betreuten Konto“ der Wiener Schuldnerberatung wird von beiden begrüßt.

In einer Novellierung des Sachwalterrechts sehen Psota wie Schlaffer eine Möglichkeit, Unterstützung anzubieten, ohne die Geschäftsfähigkeit zu entziehen und damit die Impulse der UN Konvention für Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Der kürzlich im parlamentarischen Menschenrechtsausschuss beschlossene Antrag zur Novellierung des Sachwalterrechts ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Jedenfalls darf die Maßnahme Sachwalterschaft immer nur das allerletzte Mittel sein. Für den Betroffenen darf sie keine lebenslange Entrechtung in allen Angelegenheiten bedeuten.

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