Mangelnder politischer Wille bei Umsetzung von Menschenrechten

Monitoringausschuss übermittelt Befund an Vereinte Nationen

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„Keine deutlichen Änderungen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen“, konstatiert der Monitoringausschuss in seinem ersten Bericht an die Vereinten Nationen, mehr als vier Jahre nach Ratifizierung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Die Implementierung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen, die in der Konvention konkretisiert sind, geht demnach nur schleppend voran. „Gut vier Jahre nach Ratifizierung ist an einigen Stellen das Bewusstsein da, dass die Konvention Änderungen notwendig macht, aber deutlich sichtbare Umsetzungsschritte fehlen“, so der Ausschuss.

Die Konvention sieht regelmäßige Berichte der Regierung an ein Expertengremium der Vereinten Nationen vor. Der Ausschuss, der auf Grund der Vorgaben der Konvention konstituiert wurde, hat ebenfalls die Möglichkeit, seine Sichtweise darzulegen. In Vorbereitung auf die Anhörung des Regierungsberichts Anfang September in Genf hat der Ausschuss seinen Bericht nunmehr übermittelt und auf seiner Website veröffentlicht.

„Immer wieder wird deutlich, dass vielen verantwortlichen Personen derzeit noch der Wille zur Umsetzung der Konvention fehlt. Es herrscht die Meinung vor, dass ein Fortschreiben des bisherigen Wegs erfolgversprechend sei“, mahnt der Ausschuss vor den Konsequenzen mangelnden politischen Willens.

„Die Zuständigkeiten sind nach wie vor unklar, bzw. wird in alten Zuständigkeiten verharrt, die für die Umsetzung des Paradigmenwechsels – weg von Paternalismus und Fürsorge, hin zu Rechten und Chancengleichheit – nicht tauglich sind.“ Vor allem im Bildungsbereich und in der Sozialpolitik mit ihren zwischen Bund und Ländern geteilten Zuständigkeiten wird mit einem stückweisen Flicken einzelner Bestimmungen versucht, die vermeintlich gröbsten Fehler zu korrigieren, aber eben nur durch Flickwerk.

Die Verwirklichung von Menschenrechten von Menschen mit Behinderungen muss längst nicht mehr in Pilotprojekten „erprobt“ werden, sondern muss oberste Handlungsmaxime in allen gesellschaftspolitischen Feldern sein. Anders können die Grundansprüche der Konvention, insbesondere Selbstbestimmung, Inklusion, Barrierefreiheit und Partizipation, nicht verwirklicht werden.

Es gibt noch kein klares Bild einer barrierefreien und inklusiven österreichischen Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen chancengleich teilhaben können.

Was weiters fehlt, ist die adäquate Einbeziehung sämtlicher AkteurInnen, um die tiefgreifenden Änderungen, die der Paradigmenwechsel notwendig macht, zu lösen. Neben der aktiven Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen als ExpertInnen in eigener Sache müssen vor allem auch Sozialpartnerschaft, Länder und Gemeinden verstärkt in die Pflicht genommen werden.

„Die Verwirklichung von Menschenrechten darf nicht an verkrusteten Strukturen des Föderalismus scheitern“, so der Ausschuss abschließend.

Sämtliche Stellungnahmen des Ausschusses und Protokolle aller Sitzungen sind unter www.monitoringausschuss.at abrufbar.

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