Manifest „Menschenwürdiges Sterben“

Am 25. Feber 1998 legte eine Gruppe von ÄrztInnen, EthikerInnen und JuristInnen ein Manifest "Menschenwürdiges Sterben" vor und übergaben es Nationalratspräsident Fischer.

Sterbehilfe
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Es wird unter dem Deckmantel „Selbstbestimmung“ eine gesetzliche Regelung für Sterbehilfe eingefordert.

Auch wenn die VerfasserInnen die Parallelen an die NS-Zeit und die damit tausendfache Ermordungen behinderter Menschen vehement von sich weisen, ist doch eines klar: Wer nichts aus der Geschichte lernt, ist verdammt, sie nochmals zu erleben. Die Notizen zum Manifest werden noch deutlicher. Man wendet sich an Menschen, „die in gesunden Tagen den Freitod ernsthaft in Erwägung ziehen, für den Fall, daß sie einmal hoffnungslos krank oder unzumutbar behindert sein werden.“

Wie richtig. „Unzumutbar behindert“ – die Frage ist nur für wen? Das europäische Vorreiterland für aktive Sterbehilfe (also das Töten durch einen Arzt) unter bestimmten Voraussetzungen sind die Niederlande. Die Fachzeitschrift JAMA der US-amerikanischen Ärztegesellschaft veröffentlichte im Juni 1997 eine Studie, demzufolge 1995 in den Niederlanden 6.358 Menschen durch aktiven Eingriff des Arztes getötet worden sind.

In mindestens 1.000 Fällen jährlich, so die Zahlen der niederländischen Regierung, werde Sterbehilfe ohne ausdrückliche Zustimmung des Patienten geleistet. Nach einem Bericht der Deutschen Presseagentur vom 2. Feber 1998 wird bei 40 Prozent aller geistig behinderten Menschen, die jährlich in den Niederlanden sterben, der Tod durch einen Mediziner herbeigeführt. Oft seien Kinder betroffen, denen Eltern und ÄrztInnen einen „langen Leidensweg ersparen wollen“. Ein Arzt meinte dazu: „Früher selektierte die Natur, heute macht das der Arzt“. Auch das ist nicht neu, das hatten wir schon in der NS-Zeit.

Was hat das mit Österreich zu tun?
Die Argumente sind auch in Österreich die gleichen. Im Manifest wird gefordert: „Wer bei einer Selbsttötung Hilfe leistet … handelt nicht rechtswidrig, wenn die Tötung auf einer frei verantwortlichen, ausdrücklich erklärten oder aus den Umständen erkennbaren ernstlichen Entscheidung und auf einem unabwendbaren Leidenszustand beruht, oder ein menschenwürdiges Leben nicht mehr erwartet werden kann.“

Hinter diesem im Manifest nur vordergründig menschlichen Argument „Selbstbestimmung“ steht in Wirklichkeit ein Weltbild der Selektion, ein Weltbild der fremdnützigen Wertungen. Unter ökonomischem Druck wird ein Leben „nach der Zeit“ qualifiziert, statt sich seriös mit Schmerztherapie und Sterbebegleitung auseinanderzusetzen.

Daß die Diskussion um das angeblich „Selbstbestimmt Sterben“ immer dann auftritt, wenn die Verteilungskämpfe um Ressourcen für ein „Selbstbestimmtes Leben“ stärker werden, ist natürlich kein Zufall.

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Ein Kommentar

  • Der in Ihrem Manifest „Menschenwürdiges Sterben “
    dargestellten Argumentation kann ich aus tiefstem Herzen
    voll und ganz zustimmen.