Markus F. hat Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz, soll sie aber selbst bezahlen

Volksanwalt Achitz kritisiert hohen „Kostenbeitrag“ - Auch Menschen mit Behinderung sollen gut verdienen dürfen

Peter Resetarits moderiert ORF-Bürgeranwalt
ORF

Markus F. ist spastisch gelähmt und benutzt einen Elektrorollstuhl. Davon hat er sich nicht abhalten lassen, eine Firma zu gründen – und sie ist erfolgreich. Zu erfolgreich für die oberösterreichischen Regelungen für die Förderung von Persönlicher Assistenz für den Freizeitbereich.

Alles, was er mehr als 1.800 Euro im Monat verdient, soll er dem Land Oberösterreich geben – als „Kostenbeitrag“ für die Persönliche Assistenz, die er braucht, um sein tägliches Leben zu bewältigen.

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Volksanwaltschaft / Photo Simonis

„Über eine Kostenbeteiligung kann man ja reden, aber sie darf nicht das gesamte Einkommen abschöpfen, das einen gewissen Betrag überschreitet“, kritisiert Volksanwalt Bernhard Achitz, der den Fall auch in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 30. November 2024 thematisiert hat: „Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen möglichst die gleichen Chancen bekommen, wie sie auch andere Menschen haben. Also auch die Chance, gut zu verdienen.“

Dazu kommt, dass F. erhöhte Kosten hat, etwa für Therapien und Hilfsmittel. Er sieht auch seine Existenz als selbständiger Unternehmer gefährdet. Achitz: „Die Regelung ist völlig überschießend und bringt beruflich gut integrierten Menschen nichts. Das kann nicht Sinn der Sache sein.“

Rechtsanspruch vorhanden, nützt aber mangels Budgets nichts

Markus F. kritisiert aber nicht nur, dass er sich die Persönliche Assistenz, auf die er ein Recht hat, de facto selbst zahlen soll – sondern auch, dass er sie noch gar nicht bekommt. Er hat sie bereits im Februar 2023 beantragt, dann ist erst einmal sehr lang gar nichts passiert.

Erst nach einer Säumnisbeschwerde hat er einen Bescheid erhalten. Aber obwohl der Bedarf ab sofort besteht, soll er das Geld für die Assistenz erst ab 2025 bekommen; vorher sei kein Geld dafür da. F. ist vor Gericht gezogen, weil ihm die Persönliche Assistenz trotz festgestelltem Bedarf nicht sofort zuerkannt wurde, und wartet auf eine Entscheidung.

Unabhängig vom Ergebnis des Gerichtsverfahrens über die Auslegung des Gesetzes kritisiert Volksanwalt Achitz das Gesetz selbst: „Es ist eine ungewöhnliche Konstruktion und rechtlich problematisch, dass der Gesetzgeber sagt, es besteht zwar ein Rechtsanspruch, aber gleichzeitig nicht für entsprechende Budgetierung sorgt.“

Für die Betroffenen ist völlig intransparent, nach welchen Kriterien entschieden wird, wer ab wann zu seinem Recht auf Persönliche Assistenz kommt.

Siehe: 5min.at

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