Marrakesch Übereinkommen tritt am 30. September 2016 in Kraft

Der Zugang zu barrierefreien Publikationen soll sichergestellt werden.

Finger ertasten Brailleschrift
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Das Marrakesch-Abkommen zur Erleichterung des Zugriffs auf Publikationen für Personen, die blind, sehbehindert oder anderweitig lesebehindert sind, wurde am 27. Juni 2017 im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verabschiedet. Nach Ratifizierung durch 20 von derzeit 189 Mitgliedstaaten (darunter Österreich, das aber bisher das Abkommen leider noch nicht ratifiziert hat) tritt es am 30. September 2016 in Kraft.

Das Marrakesch-Abkommen

Das Marrakesch-Abkommen soll sicherstellen, dass Publikation in barrierefreien Formaten veröffentlicht werden, damit sie möglichst von allen Menschen genutzt werden können. Es stellt damit einen Meilenstein nicht nur für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen dar.

Eine Zusammenfassung in englischer Sprache können Sie auf der WIPO-Website herunterladen.

Das Abkommen kann in allen Arbeitssprachen der WIPO (Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch) auf der Website der WIPO im pdf- oder HTML-Format heruntergeladen werden. Auch Braille-Versionen sind in diesen Sprachen verfügbar.

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