Massenmorde niemals vergessen

Der am 5. September 1939 von Hitler unterzeichnete "Euthanasie-Erlass" beruhte auf der "Aktion T4", einem Vernichtungsprogramm.

Broschüre wertes unwertes Leben
BIZEPS

Anlässlich des siebzigsten Jahrestages der Unterzeichnung des sogenannten „Euthanasie-Erlasses“ durch Adolf Hitler am 5. September 1939 macht der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe, deutlich, dass man die Massenmorde der Nationalsozialisten an behinderten Menschen niemals vergessen darf.

„Menschen mit Behinderungen waren die ersten Opfer des verbrecherischen Nazi-Regimes. Sie wurden systematisch erfasst, zwangssterilisiert, für medizinische Versuche mißbraucht und ermordet. Beim Gedenken an die Opfer des Nazi-Regimes darf diese Opfergruppe nicht vergessen werden. Daher ist eine eigene würdige Erinnerungs- und Dokumentationsstätte für diese Menschen überfällig. Es darf in Deutschland nicht wieder zwischen angeblich ‚lebensunwertem‘ und ‚lebenswertem‘ Leben unterschieden werden. Diese Mahnung gilt gerade angesichts neu aufkommenden eugenischen Gedankengutes und wiederauflebender Euthanasie-Ideologie. Auch die rechtlichen Hürden für fremdnützige medizinische Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen dürfen nicht gelockert werden“, erklärte Hubert Hüppe.

Der am 5. September 1939 von Hitler unterzeichnete „Euthanasie-Erlass“ beruhte auf der „Aktion T4“, einem Vernichtungsprogramm, in dessen Rahmen Nazis und ihre Unterstützer über 100.000 Menschen mit psychischer Erkrankung und sogenannter „geistiger“ Behinderung zwangssterilisierten und ermordeten. Die „Aktion T4“ ist nach der Villa Tiergartenstraße 4 in Berlin benannt. Hier war die Steuerungszentrale für das Vernichtungsprogramm untergebracht.

Wegbereiter für das Vernichtungsprogramm waren Wissenschaftler der Vererbungslehre und Eugenik, die zwischen „erbkrankem“ und gesundem Nachwuchs unterschieden. Auf ihren menschenverachtenden Beurteilungen beruhte das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ von 1933 und die Erfassung aller neugeborenen Kinder mit Behinderungen.

Viele dieser Forscher und Ärzte, die den Mördern in die Hände gespielt haben, durften nach 1945 weiter in Deutschland forschen, teilweise sogar in leitender Funktion, so Hubert Hüppe.

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