Massive Kritik an der geplanten Einschätzungsverordnung

Wahrscheinlich wird der Entwurf vom Sozialministerium grundlegend überarbeitet werden müssen.

Sozialministerium - Außenansicht
BIZEPS

Am 22. Jänner 2010 endete die Begutachtung zum „Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend nähere Bestimmungen über die Feststellung des Grades der Behinderung (Einschätzungsverordnung)“.

Bei Durchsicht der Stellungnahmen gewinnt man den Eindruck, dass dieser Verordnungsentwurf dem Sozialministerium nicht wirklich gelungen ist.

Einig sind sich die Stellungnahmen zwar in dem Punkt, dass die bisherige Verordnung, die schon vor mehr 40 Jahren in Kraft getreten ist „naturgemäß bei Weitem nicht mehr dem Stand entspricht“, wie es beispielsweise der ÖGB formuliert. Anerkannt wird auch, dass es bei einigen Beeinträchtigungen zu einer verbesserten Einstufung kommen wird.

Mängel

Einige Stellungnahmen zeigen Enttäuschung über sprachliche Mängel auf. Viel schwerwiegender aber sind einige gravierende inhaltliche Unstimmigkeiten und Mängel.

„Weder der Paradigmenwechsel noch die soziale Komponente von Behinderung, wie sie in der UN-Konvention festgehalten werden, kommen in der Definition der Einschätzungsverordnung zum Ausdruck“, zeigt etwa die Lebenshilfe Österreich einige der Versäumnisse der geplanten Verordnung auf. Auch kritisiert wird, dass die Verordnung „ausschließlich mit medizinischen Indikatoren arbeitet“.

Die Lebenshilfe Österreich fordert daher eine ganzheitliche, evidenzbasierte und multidisziplinäre Begutachtung, in der zumindest ein Vier-Augen-Prinzip gelten muss. Auch andere Organisation kritisieren die medizinfixierte Betrachtung des Themas.

Überarbeitung eingefordert

Bei aller Wertschätzung einer geplanten Überarbeitung ist das Vorgelegte äußerst mangelhaft und inhaltlich nicht ausreichend.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund regt daher „dringend eine Überarbeitung des vorliegenden Entwurfs unter Einbeziehung weiterer ExpertInnen vor allem aber auch der Behindertenverbände an“, meint beispielsweise der ÖGB in seiner Stellungnahme abschließend.

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