Massive Kritik an nicht barrierefreiem Umbau des Linzer Theatercasinos

Trübswasser erstattet Anzeige und schaltet Volksanwalt ein

Gunther Trübswasser
Gunther Trübswasser

Als Provokation empfindet der Grüne Landtagsabgeordnete Gunther Trübswasser die jüngste Anfragebeantwortung von LR Walter Aichinger hinsichtlich der Räumlichkeiten des ehemaligen Theatercasinos, in dem sich nach umfangreichen Umbauarbeiten nunmehr das Lokal „Promenadenhof“ befindet. Das Objekt befindet sich im Eigentum des Landes Oberösterreich.

Das ehemalige Theatercasino wurde im vergangenen Jahr unter hohem finanziellen Aufwand (rund 2 Mio ?) umgebaut. Nunmehr präsentiert sich das Lokal „Promenadenhof“ alles andere als barrierefrei:

Kritikpunkt Nr. 1: Im Eingangsbereich befinden sich zwei Stufen, eine hinauf und eine wieder auf das ursprüngliche Niveau, sodass eine Adaptierung möglich gewesen wäre. Aichinger wiegelt ab, denn „es wurde ein geeigneter Zugang über den Wintergarten dieses Gastronomiebetriebes geschaffen.“

Trübswasser dazu: „Abgesehen davon, dass im Eingangsbereich jeglicher Hinweis für RollstuhlfahrerInnen fehlt, dass über den Hof und einen Nebeneingang ein niveaugleicher Zugang möglich wäre, empfinden es Betroffene als diskriminierend, sich durch Klopfzeichen bemerkbar machen zu müssen, damit vom Personal von innen der Eingang entriegelt wird.“

Kritikpunkt Nr. 2: Die Toilette des Lokals wurde zwar aufwändig und „Erlebnis orientiert“ gestaltet (Beschallung mit Vogelstimmen), ist jedoch mit einem Rollstuhl oder einer anderen Gehbehinderung nicht benützbar. Aichinger kontert lapidar, dass im Haus ein entsprechendes Behinderten-WC vorhanden sei und dass für die barrierefreie Gestaltung der Redoutensäle Euro 327.027,75 investiert wurden.

Tatsache ist laut Trübswasser, dass sich bei den Redoutensälen (1. Stock) ein geeignetes WC befindet, das allerdings nur über einen Lift, der sich im Küchenbereich des Lokals befindet und eine Begleitperson erfordert, erreichbar ist.

Trübswasser empfindet den Hinweis Aichingers auf das WC im ersten Stock als offene Provokation, denn, „abgesehen von der Tatsache, dass die Benützung von Küchenbereichen durch Lokalgäste nicht vorgesehen ist, empfinde ich es diskriminierend und meine Intimsphäre verletzend, wenn ich eine Begleitperson für einen Gang auf die Toilette brauche.“

Kritikpunkt Nr. 3: Lt Anfragebeantwortung Aichinger hat es eine Bauverhandlung gegeben, in deren Rahmen, so Aichinger „die barrierefreie Gestaltung thematisiert und im Sinne der bautechnischen Möglichkeiten entsprechend berücksichtigt“ wurden.

„Daher hat auch die Baubehörde der Stadt Linz versagt“, stellt Trübswasser fest. „Wenn Aichinger behauptet, es wäre alles Gesetzes konform abgelaufen, so entspricht das nicht den Tatsachen, weil die bautechnischen Möglichkeiten in diesem konkreten Fall sehr wohl vorhanden gewesen wären. Die Betroffenen lassen sich nicht mehr durch billige Beschwichtigungen abspeisen.“

Klar sind die Bestimmungen des § 27 des Oö. Bautechnikgesetzes, der bei Umbauten die barrierefreie Gestaltung von Gaststätten fordert. In den Erläuterungen heißt es noch deutlicher: „Als Mindeststandard ist jedoch sicherzustellen, daß der zentrale Gaststättenbereich und ein dazugehöriger Sanitärbereich barrierefrei ausgestaltet sein muß.“

Trübswasser, der gerade eine landesweite Kampagne „Weg frei“ mit dem Ziel, Barrieren abzubauen, gestartet hat: „Hier haben das Management des Landes Oberösterreich als Hauseigentümer und die Baubehörde der Stadt Linz versagt. Das Herausreden und Beschönigen von LR Aichinger setzt dem Unvermögen die Krone auf. Solche Fälle empfinden die Betroffenen als diskriminierend und beleidigend.“ Trübswasser wird noch heute sowohl die Volksanwaltschaft, wegen des mangelhaften Vollzugs des oö. Baurechts einschalten und eine Anzeige nach den Bestimmungen des Gewerberechts erstatten, das eine Verwaltungsübertretung dann erkennt, wenn es zu einer „Diskriminierung von Personen allein auf Grund . . . einer Behinderung“ kommt. Nach § 87 (1) der Gewerbeordnung wird in schweren Fällen sogar der Entzug der Gewerbeberechtigung angedroht.

„Fehler sind nie ausgeschlossen, auch nicht bei Umbauten und Bauverhandlungen“, ist Trübswasser überzeugt. „Wenn aber, wie LR Aichinger, Mängel und diskriminierende Situationen derart heruntergespielt und Anliegen mit Standardfloskeln abgetan werden, bleiben nur mehr konkrete Schritte wie eine Anzeige oder der Gang zur Volksanwaltschaft.“

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