Maßnahmen für Menschen mit Behinderung im neuen Regierungsprogramm

Behindertenanwalt Hansjörg Hofer nimmt eine erste Bewertung vor

Portrait des Behindertenanwalts Dr. Hansjörg Hofer
Behindertenanwaltschaft

Etwa 1,3 Mio. Österreicherinnen und Österreicher sehen sich selbst als Menschen mit Behinderung. Das sind rund 18 % der österreichischen Wohnbevölkerung.

Das soeben beschlossene Regierungsprogramm 2017 – 2022 enthält einige für Menschen mit Behinderung wichtige Festlegungen der neuen Bundesregierung. Behindertenanwalt Hansjörg Hofer beurteilt das Regierungsprogramm durchaus differenziert und sieht sowohl positive als auch negative Aspekte.

So ist hervorzuheben, dass die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung die Grundlage für die österreichische Rechtsordnung in diesem Bereich sein soll. Auch die Absicht, den Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung für den Zeitraum 2021 – 2030 weiter zu führen, ist zu begrüßen.

Dabei geht der Behindertenanwalt davon aus, dass die Bundesregierung einem partizipativen Prozess breiten Raum einräumen wird, um die Einbindung der Betroffenen sicher zu stellen. Der Aktionsplan muss konkrete Zielsetzungen, Kennzahlen und Indikatoren vorsehen.

Die Vorhaben der Bundesregierung im Bereich Bildung sieht der Behindertenanwalt äußerst kritisch. Statt eines Umbaus der Schulen in Richtung Inklusion im Unterricht wird dem Erhalt und der Stärkung des Sonderschulwesens das Wort geredet.

Dies widerspricht nicht nur den Zielsetzungen der UN-Behindertenrechtskonvention, sondern versäumt auch die Gelegenheit, Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung die Normalität gleichaltriger Menschen mit Behinderung zu vermitteln. Damit könnten Vorurteile wirkungsvoll und effizient bekämpft werden. 

Menschen mit Behinderung sind in Österreich deutlich häufiger und signifikant länger von Arbeitslosigkeit betroffen als Menschen ohne Behinderung. Den zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung genannten Maßnahmen im Regierungsprogramm ist grundsätzlich zuzustimmen, es fehlen allerdings Aussagen dazu, wie die nötigen zusätzlichen Mittel aufgebracht werden sollen.

Begrüßt wird das Bekenntnis, Menschen mit Behinderung als eine eigene Zielgruppe im AMS zu verankern, womit eine wiederholt vorgebrachte Forderung auch der Behindertenanwaltschaft aufgegriffen wird. 

Die Absicht, im Bereich der Einrichtungen zur „Beschäftigungstherapie“ lediglich das Taschengeld zu erhöhen, ist rundweg abzulehnen. In den Werkstätten arbeiten rund 24.000 Menschen mit Behinderung ohne Gehaltsanspruch und ohne Pensionsversicherung.

Zumindest der Start zu einer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung der dort tätigen Menschen in der nun laufenden Legislaturperiode ist unbedingt notwendig. Es grenzt an Missbrauch, wenn Menschen mit Behinderung nach Jahrzehnten der Beschäftigung nicht einmal in Alterspension gehen können.

Behindertenanwalt Hofer fordert die neue Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung ehrgeizig an einer inklusiven Gesellschaft zu arbeiten. Ergreifen Sie die Chance, Österreich zu einem Vorzeigemodell für uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu machen, appelliert Hansjörg Hofer.

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