Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung

Opposition: Nationaler Aktionsplan wenig engagiert und ambitioniert

Parlament
BIZEPS

Auf der Tagesordnung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union, der heute unter Vorsitz des Dritten Präsidenten des Nationalrates Werner Fasslabend stattfand, standen drei aktuelle Themen: die Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung, die nukleare Sicherheit im Zusammenhang mit der Erweiterung und die Freizügigkeit der Personen und Arbeitskräfte.

Am Beginn diskutierten die Abgeordneten die beim Rat von Nizza von den Staats- und Regierungschefs genehmigten EU-Ziele zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und den auf dieser Basis von Österreich erstellten nationalen Aktionsplan, der beim letzten Ministerrat am 29. Mai dieses Jahres beschlossen worden war. … Der Antrag der Abgeordneten Hagenhofer, zu dieser Diskussion VertreterInnen der Caritas und der Volkshilfe beizuziehen, wurde von den Regierungsfraktionen mehrheitlich abgelehnt, da diese ohnehin im Vorfeld eingebunden gewesen seien.

EU-Zeilkatalog und nationaler Aktionsplan
Zunächst informierte Staatssekretär Waneck die Mitglieder des Ausschusses über den Zielkatalog der EU zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und schloss daran die von der österreichischen Bundesregierung geplanten nationalen Maßnahmen. Die Vorgaben auf EU- Ebene betreffen die Förderung von Beschäftigung und Ermöglichung des Zugangs aller zu den Ressourcen, Rechten, Gütern und Dienstleistungen, die notwendig sind, um voll und ganz am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilzuhaben. Dazu werden insbesondere die Förderung des Zugangs zu langfristiger und sicherer Beschäftigung sowie die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, weiters die Sozialversicherungssysteme, der Zugang zu angemessenem Wohnraum, zu medizinischen Versorgungseinrichtungen und zu Leistungen und Maßnahmen im Bereich Kultur, Sport, Freizeit und anderen öffentlichen und privaten Diensten gezählt.

Den Risiken der Ausgrenzung will man durch die Gewährleistung des Zugangs zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, besonders für behinderte Menschen, durch Erarbeitung von Maßnahmen zur Vermeidung von gravierenden Änderungen der Lebensbedingungen und durch Maßnahmen und Unterstützung zur Erhaltung des Familienzusammenhalts begegnen. Zur Verbesserung der Situation sozial Schwacher setzt sich die Union die Förderung der sozialen Integration von Frauen und Männern, die am gesellschaftlichen Rand stehen, zum Ziel sowie die Erarbeitung von Maßnahmen zur Vermeidung von sozialer Ausgrenzung von Kindern. Darüber hinaus will die EU die Mitsprache sozial ausgegrenzter Menschen fördern und die Bekämpfung der Ausgrenzung in alle politischen Maßnahmen einbeziehen. Sie legt besonderen Wert auf den sozialen Dialog und die Partnerschaft zwischen allen beteiligten öffentlichen und privaten Stellen.

Auf Grund dieses Zielkatalogs müssen die nationalen Aktionspläne bis spätestens 1. Juni 2001 der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Der gemeinsame Bericht der Europäischen Kommission und der Mitgliedsstaaten soll dann nach Beratungen im Sozialausschuss und bilateralen Gesprächen am 14. und 15. Dezember 2001 dem Europäischen Rat von Laeken vorgelegt werden.

Waneck ging dann näher auf den österreichischen Aktionsplan ein und betonte, dass die Bundesregierung dabei einen integrativen Ansatz gesucht habe und alle betroffenen Stellen sowie NGOs und VertreterInnen der Wissenschaft mit eingebunden gewesen seien. Dieser erste Plan habe primär laufende Maßnahmen und bereits geplante Vorhaben zum Inhalt. Als Schwerpunkte nannte der Staatssekretär die Zahl der Personen ohne Pflichtschulabschluss bzw. mit maximal einem Pflichtschulabschluss deutlich zu reduzieren, im Rahmen von Kollektivvertragsvereinbarungen die Mindestlöhne und Gehälter überproportional anzuheben und gemäß dem nationalen Aktionsplan für Beschäftigung Arbeitslosigkeit, vor allem Langzeitarbeitslosigkeit, abzubauen.

Mit dem Kinderbetreuungsgeld und den Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werde, so Waneck, der Armutsgefährdung von Familien mit Kindern entgegengewirkt, wobei dies insbesondere den Frauen zugute komme. Für behinderte Menschen stelle die Bundesregierung ab 2001 zusätzliche Mittel für beschäftigungsfördernde und -begleitende Maßnahmen zur Verfügung, setzte der Staatssekretär fort. Auch werde ein Konzept für eine eigenständige Alterssicherung für Frauen entwickelt. Für die Evaluierung dieses Planes, der für zwei Jahre gilt, und für die Vorbereitung des nächsten, werde ein Beirat unter dem Vorsitz des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen eingerichtet, in dem alle relevanten Akteure vertreten sein würden.

Opposition: Budgetpolitik ist armutfördernd
In der daran anschließenden Debatte wurde seitens der Opposition zwar die Tatsache begrüßt, dass auf EU-Ebene das Problembewusstsein für Sozialpolitik gestiegen ist, negativ wurde jedoch die Tatsache beurteilt, dass der Zielkatalog einen Kompromiss auf sehr niedriger Ebene darstelle. Abgeordnete Lichtenberger (GRÜNE) und Abgeordnete Silhavy (SPÖ) kritisierten das Fehlen von klaren Kriterien, was unter Armut und sozialer Ausgrenzung überhaupt zu verstehen sei, sowie das Fehlen von Prioritäten, Messgrößen und Indikatoren, an Hand derer man nach zwei Jahren feststellen könne, was gegriffen hat und was nicht.

Massiv wurde von den Abgeordneten Caspar Einem, Heidrun Silhavy und Marianne Hagenhofer (alle SPÖ) kritisiert, dass die derzeitige Realpolitik der österreichischen Bundesregierung der Zielsetzung, Armut und Ausgrenzung zu bekämpfen, diametral entgegengesetzt sei. Hagenhofer meinte sogar, dass die Budgetsanierung, so wie sie gemacht werde, armutsfördernd sei. Zur Untermauerung dieser Feststellung nannten die S-MandatarInnen die Anhebung des Pensionsantrittsalters und die Einführung von Abschlägen bei früherem Pensionsantritt, die Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung von Ehefrauen, die Verschlechterungen bei der Arbeitslosenversicherung und bei Notstandshilfen, die Besteuerung von Unfallrenten, die Senkung von Familienzuschlägen und die Einführung von Ambulanzgebühren. Sie vermissen auch eine Information darüber, wie viele Mittel speziell für diesen Aktionsplan budgetiert sind. Hagenhofer befürchtet darüber hinaus, dass sich Österreich dem niedrigeren EU-Niveau angleichen könnte.

Die SPÖ-Abgeordneten sehen auch in der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes keinen geeigneten Schritt zur Bekämpfung der Armut, denn das Hauptproblem im Zusammenhang mit der Einkommensentwicklung bei den Frauen sei eine zu lange Karenz. Sie machten darauf aufmerksam, dass Alleinerzieherinnen bislang Anspruch auf ein Karenzgeld von 8.500 S gehabt hätten, in Zukunft jedoch nur 6.000 S bekämen. Außerdem ist es ihrer Ansicht nach falsch zu behaupten, Studentinnen, Bäuerinnen oder Gewerbetreibende hätten bislang nichts bekommen, denn es gebe die Sozialhilfe der Länder sowie Teilzeitbeihilfe und Betriebshilfe. Hagenhofer forderte einen Rechtsanspruch, beschäftigungsfördernde Maßnahmen in Anspruch nehmen zu können.

Abgeordnete Evelin Lichtenberger (GRÜNE) bedauerte das wenig ambitionierte Vorgehen bei der Erstellung des österreichischen nationalen Aktionsplans und verlangte in diesem Zusammenhang ein ausgeprägtes perspektivisches Denken. Dies sei deshalb nötig, weil die Entwicklung der letzten Jahre eine Erhöhung der Armutsrisiken mit sich gebracht habe. Zum Beispiel zählten heute die Pflege kranker Personen, aber auch die Teilzeitarbeit zu den größten sozialen Risikofaktoren. Sie urgierte, sich dem steigenden Problem der Working-Poor intensiv zu widmen, da sich dieses zu einer zentralen sozialen Frage entwickeln werde, und wiederholte daran anknüpfend ihre Forderung nach einer Grundsicherung. Lichtenberger stellte auch fest, dass die Behindertenmilliarde lediglich durch eine Umschichtung ausgeschüttet und nicht durch zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werde. Ein besonderes Anliegen ist es ihr, die Arbeitsassistenz zu stärken.

FPÖ-ÖVP: Kinderbetreungsgeld – wesentlich für Armutsbekämfpung
Dieser Beurteilung der Opposition hielten die VertreterInnen der Regierungsfraktionen entgegen, dass das Kinderbetreuungsgeld ein wichtiger Schritt zur Armutsbekämpfung sei, da nun alle Frauen in den Genuss dieser Unterstützung kämen. Abgeordneter Karl Schweitzer (FPÖ) hob die Anhebung der Zuverdienstgrenze auf 200.000 S hervor und unterstrich, dass damit Frauen nicht gezwungen seien, zu Hause zu bleiben. In der Startphase würden den Familien 12 Mrd. S zugute kommen, beim Vollausbau 17 Mrd. S. Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP) meinte, dass Österreich damit eine Vorbildwirkung haben könne und merkte an, dass vor allem Mehrkind-Familien armutsgefährdet seien. …

Staatssekretär Waneck konzedierte, dass der Anforderungskatalog der EU eher bescheiden ist, er gehe aber davon aus, dass Österreich seine Vorreiterrolle behalten und sich nicht dem niedrigen Niveau der EU anpassen werde. Er unterstrich auch, dass alle Gruppen zur Erarbeitung des nächsten Planes, wie dies auch beim jetzigen geschehen sei, eingebunden würden und kündigte die Einsetzung einer Arbeitsgruppe an, die vergleichbare Indikatoren entwickeln soll.

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