OGH-Urteil über Schadenersatz für behindertes Kind macht betroffen
Für Betroffenheit sorgt jenes Urteil des Obersten Gerichtshofes, in dem Eltern erstmals Schadenersatz für die unterbliebene Abtreibung eines behinderten Kindes zugesprochen erhielten. Dessen schwere körperliche Beeinträchtigungen waren trotz Ultraschalluntersuchungen nicht erkannt worden, berichten heute die Vorarlberger Nachrichten.
Was den am Krankenhaus in Dornbirn tätigen Kinderarzt Dr. Harald Geiger an „der Sache erschreckt“, ist die materielle Seite, mit der die Eltern argumentieren. Das sei schon eine moralisch bedenkliche Einstellung.
Andererseits weiß er von Fällen aus Deutschland, in denen Ärzte nach Diagnose einer Behinderung die Eltern aus eben diesem Grund massiv zu einer Abtreibung gedrängt haben. Geiger räumt allerdings ein, daß so auffällige Behinderungen wie fehlende Arme und Klumpfüße von einem qualifizierten Arzt sehr wohl im Ultraschall erkennbar sein müßten.