ME/CFS: Sichtbarkeit schaffen – Rechte stärken

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert mehr Sichtbarkeit, medizinische Versorgung und rechtliche Anerkennung für Menschen mit ME/CFS

Lumpe vergrößert das Wort Recht
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Anlässlich des internationalen Protesttags zu ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) am 12. Mai ruft die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, die Öffentlichkeit und politische Entscheidungsträger:innen zum Handeln auf.

Steger führt dazu aus: „ME/CFS ist eine schwere Erkrankung mit oft lebensverändernden Folgen. Viele Menschen in Österreich sind betroffen und dabei gleichzeitig medizinisch unterversorgt, sozial benachteiligt und politisch übersehen. Das ist nicht weiter hinnehmbar.“

Trotz steigender Fallzahlen und wachsender internationaler Anerkennung der Erkrankung fehlt es in Österreich an grundlegenden Strukturen: Es gibt kein einziges spezialisiertes Behandlungszentrum, kaum Aufklärung im Gesundheitssystem sowie lückenhafte soziale Absicherung.

„Wenn Menschen wegen ME/CFS ihre Arbeit verlieren, kaum ärztliche Hilfe bekommen und durch das soziale Netz fallen, ist das nicht nur ein medizinisches, sondern ein gleichstellungspolitisches und gesellschaftliches Versagen“, so Steger.

Daher werden folgende Forderungen an Politik und Gesundheitswesen gerichtet

  • Angemessene Berücksichtigung von ME/CFS in sämtlichen Begutachtungen (zB Pflegegeld, Behindertenpass, etc.)
  • Barrierefreie medizinische Versorgung und bundesweite Versorgungskonzepte
  • Pflichtausbildung zu ME/CFS in Medizin, Pflege und Sozialarbeit
  • Rechtsklarheit für die betreffenden Personen

Der internationale Protesttag wird weltweit von betreffenden Personen und Organisationen genutzt, um auf die oft unsichtbare Lebensrealität von Personen mit ME/CFS aufmerksam zu machen. Auch in Österreich wird es in mehreren Städten diverse Aktionen und Proteste geben.

„Menschen mit ME/CFS stoßen auf massive Hürden, wenn es um die Anerkennung ihrer Erkrankung und den Zugang zu Unterstützungsleistungen geht. Die fehlende Sichtbarkeit und mangelnde Berücksichtigung in Behördenverfahren führt oft dazu, dass erkrankte Personen durch alle Raster fallen. Das widerspricht dem menschenrechtlichen Anspruch auf Inklusion und Teilhabe.“, betont Steger.

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Ein Kommentar

  • Danke für den Artikel. Es ist wirklich katastrophal